Wenn Sie mindestens acht Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, können Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. In allen anderen Fällen müssen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen, damit Sie für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind.
- Sie können das Unfallrisiko Ihrer Grundversicherung zum ersten Tag des aktuellen Monates einschliessen.
- Sie können das Unfallrisiko Ihrer Grundversicherung zum ersten Tag des Folgemonates ausschliessen.
Falls Sie den Ein- oder Ausschluss der Unfalldeckung auch in der Spitalversicherung wünschen, melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Aussenstelle.