Neu in der Schweiz
Infos zur Krankenkasse

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Sie planen einen Umzug in die Schweiz oder sind bereits hier? Herzlich willkommen! Informieren Sie sich jetzt über das Krankenversicherungssystem in der Schweiz.

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Das müssen Sie wissen:

  • Wer in der Schweiz wohnt, muss sich gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichern.
  • Die Grundversicherung heisst Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und ist obligatorisch für alle – unabhängig von Alter, Herkunft und Aufenthaltsstatus.
  • Sie können die Grundversicherung mit Zusatzversicherungen ergänzen, beispielsweise für Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden und Notfälle auf Reisen.

Für Sie bedeutet das:

  • Versichern Sie sich und Ihre Angehörigen spätestens drei Monate nach Ihrem Zuzug in die Schweiz bei einer Schweizer Krankenkasse. Sie können selbst entscheiden, welcher Versicherer Ihre Bedürfnisse am besten abdeckt. Vergleichen Sie dazu verschiedene Anbieter.
  • Jeder Krankenversicherer muss Sie vorbehaltslos – das heisst ohne Gesundheitsprüfung – in die Grundversicherung aufnehmen. Die Leistungen sind bei allen Versicherern gleich, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Einen Teil der Kosten tragen Sie als Versicherte bzw. Versicherter stets selbst.

Grundversicherung: Diese Kosten übernehmen die Versicherten

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Sie deckt die Kosten der Diagnose und Behandlung bei Krankheit, Schwangerschaft und Unfall. Dafür bezahlen Sie eine monatliche Prämie, die von Ihrem Wohnort, Ihrem Versicherungsmodell und Ihrer gewählten Franchise abhängig ist. Die bundesrechtlichen Vorschriften regeln, welche Kosten der Versicherer übernimmt und für welchen Teil der Kosten Sie selbst aufkommen müssen. Die Kostenbeteiligung der Versicherten setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Spitalbeitrag
  • Franchise. Die Franchise ist ein Teil der Gesundheitskosten, den die Versicherten selbst übernehmen. Sie können diesen Betrag selbst wählen. Bis der gewählte Franchisenbetrag erreicht ist, bezahlen Versicherte während eines Kalenderjahres alle anfallenden Kosten selbst. Danach übernimmt die Krankenversicherung. Die gewählte Franchise beeinflusst auch die Höhe der Prämie. Eine höhere Franchise führt zu tieferen Versicherungsprämien. In der Schweiz können Sie in der Grundversicherung zwischen folgenden Franchisen wählen:

    Kinder bis 18 Jahre: 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600
    Erwachsene: 300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500

    Welche Franchise zu Ihnen passt, finden Sie am besten in einem Beratungsgespräch mit unseren CONCORDIA-Expertinnen und -Experten heraus. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.

  • Selbstbehalt.  Überschreiten die medizinischen Kosten die gewählte Franchise im Laufe des Kalenderjahres, übernimmt der Krankenversicherer 90 % der restlichen Kosten. 10 % tragen die Versicherten als Selbstbehalt. Bei ausgewählten Medikamenten sind es 40 %. Der Selbstbehalt ist bis 18 Jahre auf maximal 350 Franken und ab 18 Jahren auf maximal 700 Franken pro Jahr begrenzt.

    Beispiel:
    Sie wählen eine Franchise von 300 Franken und erhalten eine Rechnung von 8'300 Franken:
    Sie bezahlen den gewählten Franchisenbetrag von 300 Franken.
    Von den restlichen 8'000 Franken bezahlen Sie den Selbstbehalt von 10 %. Das wären 800 Franken.
    Der jährliche Maximalbetrag ist jedoch auf 700 Franken pro Jahr begrenzt.
    Deshalb bezahlen Sie insgesamt 1'000 Franken (300 Franken Franchise + 700 Franken Selbstbehalt). Die restlichen Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

 

Spitalbeitrag

  • Ab 18 Jahren wird den Versicherten bei einem Spitalaufenthalt zusätzlich der Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag belastet, sofern sie nicht in Ausbildung sind. Ab 25 Jahren gilt der Spitalbeitrag für alle Versicherten.
  • Während einer Schwangerschaft darf für die gesetzlichen Leistungen aus der Grundversicherung keine Kostenbeteiligung erhoben werden. Sollten in der Schwangerschaft Komplikationen auftreten, wird sie als Krankheit behandelt und die Kostenbeteiligung wird erhoben.
Welche Kosten übernehmen die Versicherten?
 
 

Zusatzversicherung: Für individuelle Bedürfnisse

Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse. Auch bei der Abdeckung von Gesundheitsleistungen. Dazu sind die Zusatzversicherungen da. Sie ergänzen die Leistungen über die Grundversicherung hinaus.

Sie entscheiden selbst, bei wem Sie sich versichern lassen möchten. Sie können die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern abschliessen. Allerdings ist es bei den Abrechnungen und in der Administration einfacher, wenn Sie sich auf einen Versicherer verlassen. 

Bitte beachten Sie:
Anders als bei der Grundversicherung ist ein Krankenversicherer nicht verpflichtet, Sie in die Zusatzversicherungen aufzunehmen. Er kann einen Neuabschluss ohne Angabe von Gründen verweigern oder Vorbehalte anbringen. Für den Antrag einer Zusatzversicherung müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen über Ihren Gesundheitszustand ausfüllen.

Tipps für Ihren Start in der Schweiz

Das Schweizer Krankenversicherungssystem unterscheidet sich stark von anderen Systemen in Europa und auf der ganzen Welt. Darum kann es zu Beginn schwierig sein, die Details zu verstehen. Wir bieten Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Prämien optimieren können:
 
  • 1. Welche Franchise passt zu mir?
    Wenn Sie sich einer guten Gesundheit erfreuen, macht es Sinn, die Franchise möglichst hoch anzusetzen. Das bedeutet, dass Sie zwar Rechnungen von Ärztinnen bzw. Ärzten und Medikamenten bis zum jährlichen maximalen Betrag von CHF 2'500 selbst berappen, dafür jedoch monatlich auch tiefere Prämien bezahlen. Falls Sie keine regelmässigen Behandlungen benötigen, so werden Sie vermutlich nur in Ausnahmefällen den vollen Betrag der jährlichen Franchise benötigen. Lassen Sie sich bei Fragen zur Franchise persönlich beraten.
  • 2. Ich muss zur Ärztin bzw. zum Arzt – wie gehe ich vor?

    Je nach gewähltem Modell in der Grundversicherung verpflichten Sie sich für ein bestimmtes Vorgehen im Falle von medizinischen Problemen. So funktioniert’s bei der CONCORDIA:

    • Traditionelles Modell: Sie können Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt frei wählen und auch direkt eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten kontaktieren.
    • Hausarztmodell myDoc: Ihr Erstkontakt bei medizinischen Fragen ist stets Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt. Bei Bedarf werden Sie an eine spezialisierte Praxis verwiesen.
    • HMO-Modell: Bei diesem Modell wenden Sie sich bei medizinischen Fragen zuerst an Ihr gewähltes HMO-Gesundheitszentrum. Ein HMO-Gesundheitszentrum vereint vielfältiges medizinisches Fachwissen und damit mehrere Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach.
    • Telemedizin-Modell smartDoc: Bei einem medizinischen Problem nehmen Sie stets erst Kontakt mit der digitalen Gesundheitspraxis Medgate auf. Dies kann per Telefon oder Chat in der CONCORDIA Medgate App erfolgen.
  • 3. Wie werden die Rechnungen für medizinische Untersuchungen bezahlt?

    Nach einem Besuch bei einer Ärztin, einem Arzt, im Spital oder bei spezialisierten Fachpersonen wird die beanspruchte Leistung verrechnet. Entweder geht die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse oder an Sie. Erhalten Sie die Rechnung, können Sie diese Ihrer Krankenversicherung für die Rückvergütung einreichen. Das geht sowohl in Papierform als auch digital. Bei der CONCORDIA können Sie Ihre Rechnungen schnell und einfach über das Kundenportal myCONCORDIA einreichen.

    Die Krankenkasse prüft und vergütet die Rechnung. Anschliessend erhalten Sie als versicherte Person eine sogenannte Leistungsabrechnung. Dies gilt sowohl für Rechnungen, die die Krankenkasse direkt erhält, als auch für jene, die von der versicherten Person eingereicht wurden. Sie bezahlen bei jeder Rechnung den Anteil, den Sie aufgrund der gewählten Franchise und des Selbstbehalts begleichen müssen. Den Rest bezahlt Ihre Krankenkasse.

    Erfahren Sie hier mehr zur Leistungsabrechnung und zur Rechnungskontrolle.

Haben Sie weitere Fragen zum Krankenversicherungssystem der Schweiz?

Klicken Sie hier, um mehr über unser Angebot zu erfahren oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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