Grundversicherungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) garantiert den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Neben dem traditionellen Modell bietet die CONCORDIA die Hausarztversicherung myDoc, die HMO Gesundheitsversicherung und das digitale Telemedizin-Modell smartDoc an.
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Die Grundversicherung im Überblick
Die Grundversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und somit bei allen Krankenversicherern identisch.
Die CONCORDIA bietet neben dem traditionellen Modell drei alternative Varianten an. Bei der myDoc Hausarztversicherung und dem HMO-Modell besteht der Unterschied darin, dass Sie Ihre erste Anlaufstelle bei medizinischen Beschwerden wählen: Ihren Hausarzt oder Ihr HMO-Gesundheitszentrum.
Bei der dritten Variante, dem Telemedizin-Modell smartDoc entscheiden Sie, wann, wo und wie Sie sich um Ihre medizinischen Anliegen kümmern wollen. Bei einem medizinischen Problem nehmen Sie stets zuerst Kontakt mit der digitalen Gesundheitspraxis Medgate auf – entweder per Telefon oder Chat in der eigenen CONCORDIA Medgate App.
Durch die koordinierten Behandlungen über die erste Anlaufstelle werden die alternativen Versicherungsmodelle zu attraktiven Prämien angeboten. Je nach Ihrer gewählten Franchise sparen Sie zusätzlich Prämien.
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Häufig gestellte Fragen zur Grundversicherung:
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Was ist eine Grundversicherung?
Die Grundversicherung, auch «OKP» oder umgangssprachlich «Krankenkasse» genannt, ist der obligatorische Teil der Krankenversicherung. Sie garantiert den Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Höhe der monatlichen Prämie wird beeinflusst durch Wohnort und Alter der versicherten Person sowie nach gewähltem Modell und Höhe der Franchise. In der Grundversicherung bietet die CONCORDIA vier verschiedene Modelle an, nämlich das traditionelle Modell (freie Arztwahl), myDoc (ihr Hausarzt ist in der Regel erster Ansprechpartner), HMO (Gesundheitszentrum ist erste Ansprechstelle) und smartDoc (digitale Gesundheitspraxis Medgarte als Erstkontakt) an. Wenden Sie sich dazu an Ihre CONCORDIA-Aussenstelle. -
Ist die Grundversicherung obligatorisch?
Ja, die Grundversicherung ist obligatorisch. Die Versicherungspflicht beginnt mit Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz und endet mit dem Tod bzw. Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz. Freiwillig sind hingegen Zusatzversicherungen. Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz je nach individuellen Bedürfnissen ausbauen. -
Was wird von der Grundversicherung bezahlt?
Die Leistungen, welche von der Grundversicherung bezahlt werden, sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Sie sind bei allen Krankenkassen identisch. Die Leistungsübersicht können Sie hier als PDF downloaden: Leistungsübersicht. -
Was bedeutet «KVG» und «OKP»?
KVG ist die Abkürzung für Krankenversicherungsgesetz. Das KVG regelt die Leistungen, welche von der Krankenkasse bezahlt werden und bei sämtlichen Krankenkassen identisch sind.
Die Abkürzung «OKP» steht für obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vorgeschrieben gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Zusätzlich zur OKP kann der Versicherungsschutz individuell durch Zusatzversicherungen erhöht werden.
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Wann kann ich die Unfallversicherung aus der Grundversicherung ausschliessen?
Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind, bei dem die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zum Tragen kommt, können Sie die Unfallversicherung aus der OKP ausschliessen. Dies ist auch in Ihrer Lohnabrechnung ersichtlich: wenn dort ein NBU-Abzug getätigt wird, sind Sie bereits über den Arbeitgeber versichert. -
Was ist eine Franchise und was ist der Selbstbehalt?
Jede versicherte Person muss einen gewissen Teil der Behandlungskosten selber tragen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Die Versicherten können in der Grundversicherung (OKP) zwischen Franchisen von CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 wählen. Bei Kindern betragen die wählbaren Franchisen CHF 0, 200, 400 oder 600.
Mit einer höheren Franchise (also eine höhere Kostenbeteiligung) werden grössere Prämienrabatte gewährt.
Wenn der Betrag für Behandlungskosten, den man als Franchise wählt, in einem Kalenderjahr erreicht ist, kommt der Selbstbehalt zum Zug. Der Versicherte bezahlt dann 10 % als Selbstbehalt von dem Betrag, der die Franchise übersteigt. Es gibt jedoch eine Obergrenze an zusätzlichen Kosten von CHF 700.00 für Erwachsene und CHF 350 bis und mit 18. Altersjahr.
Die Franchise kann immer auf das nächste Kalenderjahr (per 1. Januar) angepasst werden.
Franchise senken per 1. Januar
Reichen Sie den Antrag bis Ende November im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) ein.Franchise erhöhen per 1. Januar
Reichen Sie den Antrag bis Ende Dezember im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) ein. -
Wie kann ich eine OKP kündigen und wechseln?
Die Kündigung der Grundversicherung muss mit einer einmonatigen Frist auf Ende Jahr, also spätestens zum 30. November, eingereicht werden. Kündigung oder Wechsel des Versicherers sind nur gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen.