Eine Familie mit 2 Kindern stehen in der Natur in einem Kreis und halten einen Ball.
Gesetzlicher Versicherungsschutz

Grundversicherungen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) garantiert den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Neben dem traditionellen Modell bietet die CONCORDIA die Hausarztversicherung myDoc, die HMO Gesundheitsversicherung und das digitale Telemedizin-Modell smartDoc an.

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Die Grundversicherung im Überblick

Die Grundversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und somit bei allen Krankenversicherern identisch.

Die CONCORDIA bietet neben dem traditionellen Modell drei alternative Varianten an. Bei der myDoc Hausarztversicherung und dem HMO-Modell besteht der Unterschied darin, dass Sie Ihre erste Anlaufstelle bei medizinischen Beschwerden wählen: Ihren Hausarzt oder Ihr HMO-Gesundheitszentrum.

Bei der dritten Variante, dem Telemedizin-Modell smartDoc entscheiden Sie, wann, wo und wie Sie sich um Ihre medizinischen Anliegen kümmern wollen. Bei einem medizinischen Problem nehmen Sie stets zuerst Kontakt mit der digitalen Gesundheitspraxis Medgate auf – entweder per Telefon oder Chat in der eigenen CONCORDIA Medgate App.

Durch die koordinierten Behandlungen über die erste Anlaufstelle werden die alternativen Versicherungsmodelle zu attraktiven Prämien angeboten. Je nach Ihrer gewählten Franchise sparen Sie zusätzlich Prämien.

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Häufig gestellte Fragen zur Grundversicherung:

Weitere Informationen zur CONCORDIA Grundversicherung