Aufklärung, Behandlungssorgfalt, Datenschutz, Akteneinsicht
Patientenrechte
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Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient, Arzt und Therapeut ist grundlegend für eine erfolgreiche Betreuung und Behandlung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Patientin oder Patient Ihre Rechte und Pflichten kennen.
Die Patientenrechte halten fest, an welche Grundsätze sich Ihre Ärzte und Therapeuten halten müssen, damit Ihnen kein Schaden durch die Behandlung entsteht.
In unserem Wegweiser «Patientenrechte» erfahren Sie Einzelheiten zu den folgenden Patientenrechten:
Die Patientenrechte halten fest, an welche Grundsätze sich Ihre Ärzte und Therapeuten halten müssen, damit Ihnen kein Schaden durch die Behandlung entsteht.
In unserem Wegweiser «Patientenrechte» erfahren Sie Einzelheiten zu den folgenden Patientenrechten:
- Recht auf Information
- Recht auf Selbstbestimmung
- Recht auf Geheimhaltung
- Recht auf Akteneinsicht
- Recht auf Einhaltung von Qualitätsstandards
Wo Rechte sind, gibt es auch Pflichten.
Als Patientin oder Patient haben Sie die Verpflichtung, aktiv an Ihrer Behandlung mitzuwirken und so Einfluss auf das Erreichen des Behandlungsziels zu nehmen. Auch wenn diese Pflichten nicht einklagbar sind, sollten Sie sie im Interesse Ihrer Gesundheit wahrnehmen und umsetzen.
In unserem Wegweiser «Patientenrechte» erfahren Sie Details zu den folgenden Patientenpflichten:
In unserem Wegweiser «Patientenrechte» erfahren Sie Details zu den folgenden Patientenpflichten:
- Informationspflicht
- Mitwirkungspflicht
- Schadenminderungspflicht
Auch wenn die Qualität der medizinischen Behandlung in der Schweiz hoch ist, können sowohl bei der Diagnosestellung als auch bei der Behandlung Fehler passieren.
Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die notwendige Sorgfalt verletzt und dadurch seiner Patientin oder seinem Patienten Schaden zufügt.
Behandlungsfehler können leider nie ganz ausgeschlossen werden. Doch bitte beachten Sie, dass ein fehlender Behandlungserfolg nicht mit einem Behandlungsfehler gleichzusetzen ist.
Behandlungsfehler sind beispielsweise falsch gestellte Diagnosen, fehlerhafte Medikation, nicht fachgerechte Durchführung einer Operation, unzureichende Hygiene, usw.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, finden Sie in unserem Wegweiser «Patientenrechte» und der Checkliste «Behandlungsfehler» detaillierte Informationen über die Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen können:
Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die notwendige Sorgfalt verletzt und dadurch seiner Patientin oder seinem Patienten Schaden zufügt.
Behandlungsfehler können leider nie ganz ausgeschlossen werden. Doch bitte beachten Sie, dass ein fehlender Behandlungserfolg nicht mit einem Behandlungsfehler gleichzusetzen ist.
Behandlungsfehler sind beispielsweise falsch gestellte Diagnosen, fehlerhafte Medikation, nicht fachgerechte Durchführung einer Operation, unzureichende Hygiene, usw.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, finden Sie in unserem Wegweiser «Patientenrechte» und der Checkliste «Behandlungsfehler» detaillierte Informationen über die Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen können:
Dokumentieren Sie die Situation.
Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt.
Informieren Sie Ihre Kranken- oder Unfallversicherung über Ihren Verdacht.
Lassen Sie sich von einer Patientenorganisation bezüglich weiterem Vorgehen und notwendigen Abklärungen beraten.
Ihr Wegweiser:
Ihre Checkliste:
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