Was tun bei einem Unfall?
Unfälle ereignen sich in Sekundenschnelle – und verändern oft das ganze Leben. Das Leben der Opfer ebenso wie das ihrer Kinder und Familien. Auch deren Zukunft muss danach finanzierbar bleiben.
Die finanziellen Konsequenzen eines Unfalls können für Betroffene wie auch für deren Eltern oder Kinder gravierend sein. Es empfiehlt sich deshalb, versicherungstechnisch stets auf einen Notfall vorbereitet zu sein.
Bin ich gegen Unfall versichert?
Wenn Sie mindestens acht Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei diesem gegen Berufs- und Nichtberufsunfall wie auch gegen Berufskrankheiten versichert. Es gilt das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Bei einem Unfall erhalten Sie die gesetzlichen Leistungen aus dieser Versicherung.
Anders sieht es aus, wenn Sie nicht oder weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind. Dann sind Sie durch die obligatorische Unfallversicherung nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Bei Ihrer Krankenversicherung müssen Sie deshalb die Unfalldeckung einschliessen. So sind Sie auch bei einem Nichtberufsunfall versichert.
Wie ist mein Kind bei Unfällen versichert?
FAQ Unfallversicherung
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Welche Leistungen bezahlt die Unfallversicherung gemäss UVG?Die Unfallversicherer gemäss UVG müssen bei einem Unfall die ganzen Kosten übernehmen für:
• ambulante und stationäre Heilbehandlung (allgemeine Abteilung)
• Hilfsmittel
• Beteiligung an Reise- und Transportkosten und an weiteren Kosten
• Taggeld (bis zu 80% vom letzten Lohn, ab 3. Tag nach Unfall)
• Integritätsentschädigung
• Hilflosenentschädigung
• Hinterlassenenrenten bzw. Abfindung
• Invalidenrente
Sie bezahlen weder eine Franchise noch müssen Sie sich an den Kosten in Form eines Selbstbehalts beteiligen. Rückfälle und Spätfolgen des Unfalles werden ebenfalls durch die obligatorische Unfallversicherung übernommen.
Das Spital oder Ihr Arzt wird alle Rechnungen direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie müssen also weder Rechnungen selbst bezahlen, noch Ihrer Versicherung zusenden. -
Welche Leistungen werden von der Unfalldeckung der Krankenversicherung nach KVG übernommen?Die Unfalldeckung der Krankenversicherung deckt bei einem Unfall nicht die gleichen Leistungen wie die Unfallversicherung gemäss UVG.
Die Krankenversicherung übernimmt genau wie die Unfallversicherung die Heilungskosten, jedoch stellt sie wie bei einer Krankheit Franchise und Selbstbehalt in Rechnung. Die Franchise müssen Sie aber pro Kalenderjahr für Krankheit und Unfall nur einmal bezahlen. Die Krankenversicherung macht nämlich bei der Abrechnung keinen Unterschied zwischen Krankheit und Unfall. Auch der Selbstbehalt ist pro Kalenderjahr für Krankheit und Unfall zusammen auf maximal 700 Franken begrenzt.
Ein weiterer Unterschied besteht bei den Geldleistungen. Bei der Unfalldeckung der Krankenversicherung besteht kein Anspruch auf ein Taggeld. Genauso werden keine Invalidenrente und keine Todesfallleistung ausbezahlt. Auch eine Integritätsentschädigung wird nur durch die Unfallversicherung ausgerichtet. -
Wie melde ich einen Unfall?
Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber gemäss UVG versichert sind, wird dieser die Unfallmeldung für Sie übernehmen. Teilen Sie ihm den genauen Unfallhergang mit, damit er die nötigen Informationen an die Versicherung weiterleiten kann. Wenn Sie durch die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) versichert sind, müssen Sie den Unfall mit diesem Formular selber melden.
• Füllen Sie alle verlangten Felder aus.
• Erstellen Sie ein PDF und drucken Sie es aus.
• Unterschreiben Sie es.
• Senden Sie es an Ihre CONCORDIA-Agentur oder Geschäftsstelle.Diese Meldung muss so schnell wie möglich erfolgen.
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Was gilt als Unfall?Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Sind bei einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Unfallvoraussetzungen nicht erfüllt, liegt in der Regel eine Krankheit vor. In diesem Fall zahlt Ihre Grundversicherung. Sie erhalten dabei die Leistungen für Krankheit. -
Meine Unfallversicherung zahlt nicht, was kann ich tun?Wenn die Unfallversicherung die Leistungen nicht zahlt, die Beeinträchtigung also nicht als Folge eines Unfalles einstuft, muss sie dies auf Verlangen hin in einer Verfügung schriftlich mitteilen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben.
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Ich bin längere Zeit arbeitsunfähig, was muss ich beachten?Sie werden von der Unfallversicherung eine Ansprechperson zugewiesen bekommen, die Ihren Fall betreut und Ihnen bei Fragen helfen kann. Ausserdem erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitskarte, die Sie zu Ihren Arztbesuchen mitnehmen müssen. Auf dieser Karte muss der Arzt jeweils eintragen, zu wieviel Prozent Sie noch arbeitsunfähig sind. Diese Karte senden Sie einmal im Monat an Ihren Arbeitgeber.
Finanziell werden Sie bis zum Ende Ihrer Genesung unterstützt, sofern die Leistungsvoraussetzungen gegeben sind. Die Höhe des Taggeldes richtet sich dabei nach der Höhe der Arbeitsunfähigkeit.
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Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?Es wird maximal der doppelte Betrag vergütet, der in der Schweiz für die gleiche Behandlung angefallen wäre. Wenn Sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie eine Ferien- und Reiseversicherung abschliessen. Bei dieser werden die Heilungskosten zum ortsüblichen Tarif übernommen. Auch mit der Zusatzversicherung DIVERSA und der Spitalversicherung PRIVAT sind Sie im Ausland besser versichert. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre CONCORDIA-Agentur oder Geschäftsstelle.
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Kann ich mich zusätzlich gegen Unfall versichern?
Folgende Versicherungen bieten bei einem Unfallzusätzlich finanziellen Schutz:
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Mein Kind hatte einen Unfall und muss ins Spital. Kann ich auch dort übernachten?Wenn Ihr Kind einen Unfall hatte, können Sie es für die Übernachtung ins Spital begleiten. Auch wenn Sie selber einen Unfall hatten, können Sie beispielsweise Ihren Säugling mit ins Spital nehmen.
Die CONCORDIA leistet aus den Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium Beiträge von maximal CHF 60 bzw. CHF 100 pro Übernachtung an den Aufenthalt des begleitenden Elternteils im Spital, in dem das Kind (bis zum vollendeten 10. Altersjahr) hospitalisiert ist oder umgekehrt (max. 10 Übernachtungen pro Kalenderjahr).
Die CONCORDIA zahlt zusätzlich aus allen Spitalversicherungen einen Betrag von maximal CHF 60 pro Tag an den Aufenthalt des begleitenden Elternteils im Spital, in dem das Kind hospitalisiert ist oder umgekehrt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte die Spitalversicherung PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO oder ALLGEMEIN abgeschlossen hat.