Versicherungskarte
Bitte immer bei sich haben!

Krankenversicherungskarte

In der Schweiz und in Liechtenstein muss die Krankenversicherungskarte beim Bezug von ärztlich verordneten Medikamenten in der Apotheke vorgewiesen werden. In einigen Spitälern und Arztpraxen dient die Krankenversicherungskarte als Versicherungsnachweis.

Das müssen Sie wissen!

  • Ausgestellt wird die Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenversicherung.
  • Auf der Vorderseite finden Sie die Schweizerische Krankenversicherungskarte KVG .
  • Auf der Rückseite finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte.
  • Auf der Karte finden Sie die weltweit gültige 24-h-Gesundheitsberatung von concordiaMed.
  • Bei Verlust der Karte müssen Sie eine neue Karte bestellen.
  • Beim Wechsel der Krankenversicherung erhalten Sie eine neue Karte.
  • Vor Ablauf der Gültigkeit wird Ihnen automatisch eine neue Karte zugestellt.
Die Karte sollten Sie immer bei sich haben, auch bei Reisen und Aufenthalten im Ausland.

Krankenversicherungskarte als Versicherungsausweis

Die Krankenversicherungskarte dient in der Schweiz, in Liechtenstein sowie in den EU- und EFTA-Staaten als Krankenversicherungsausweis. Sie vereinfacht zudem die Abrechnungsprozesse zwischen Krankenversicherern sowie Ärzten, Apothekern oder Spitälern. Die administrativen Daten müssen nur einmal erfasst werden, was den Aufwand stark reduziert.

 

Virtuelle Versicherungskarte

Wenn Sie bereits einen Zugang zum Kundenportal der CONCORDIA haben, können Sie die myCONCORDIA-App auf Ihrem Smartphone installieren und dort auf eine virtuelle Version der Versicherungskarte zugreifen. Hier gehts zur Registration: my.concordia.ch/registration

 

Mit weltweit gültiger 24-h-Gesundheitsberatung von concordiaMed

Diese Notrufnummer finden Sie auf jeder Krankenversicherungskarte. concordiaMed ist ein 24-h-Service für alle CONCORDIA-Versicherten. Bei medizinischen Fragen und Unsicherheiten beraten Sie ausgewiesene Fachpersonen am Telefon.

Neue Karte bei Wechsel der Krankenversicherung

Beim Wechsel der Krankenversicherung stellt Ihnen der zukünftige Versicherer eine neue Krankenversicherungskarte aus.

Der bisherige Versicherer hat als Eigentümer der Krankenversicherungskarte die Möglichkeit, die Krankenversicherungskarte zurück zu verlangen, um einen weiteren Gebrauch auszuschliessen bzw. Missbrauch vorzubeugen.

Bevor Sie die Karte bei Ablauf oder Versicherungswechsel Ihrem Versicherer zurück senden, können Sie den Mikrochip zerschneiden, damit ihre persönlichen Daten unwiderruflich gelöscht werden.

Sollte der Versicherer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Karte oder nach Zustellung einer neuen Karte diese nicht zurückfordern, vernichten Sie sie bitte.