Versicherungslösung Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Altersvorsorge mit CONVITA
Sie wollen für Ihre Zukunft vorsorgen, sich durch garantiertes Todesfall- und Invaliditätskapital absichern und gleichzeitig Steuern sparen? Dann haben wir mit der modularen Altersvorsorge CONVITA die ideale Lösung für Sie.
Mit der Altersvorsorge CONVITA erhalten Sie eine modular aufgebaute Versicherungslösung, bei welcher Sie sparen können wie bei einer Bank und gleichzeitig, wie bei einer Versicherung, gegen Risiken wie Todesfall und Invalidität versichert sind. Diese gebundene Säule 3a dient Ihrer privaten Vorsorge und ist freiwillig. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken der ersten und zweiten Säule (AHV und Pensionskasse) schliessen. Es ist sinnvoll, sich bereits in jungen Jahren Gedanken zur Absicherung zu machen, auch wenn der Investitionszeitraum noch lange dauert.
Vorteile der Altersvorsorge CONVITA
Sie suchen nach einer Versicherungslösung für die Altersvorsorge, die Sie stets auf Ihre Lebenssituation anpassen können?
Mit der Altersvorsorge CONVITA finden Sie die ideale Lösung:
Mit der Altersvorsorge CONVITA entscheiden Sie sich für eine Lösung der gebundenen Vorsorge (Säule 3a), die Sie modular aufbauen und flexibel anpassen können.
- Mit dem Modul CONVITAsave legen Sie Ihr Geld an und sparen so für Ihre Altersvorsorge.
- Beim Modul CONVITArisk versichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen bei Invalidität und/oder Todesfall aufgrund von Krankheit oder Unfall.
- Mit dem Modul Prämienbefreiung erreichen Sie Ihr Vorsorgeziel auch bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
In jedem Fall sparen Sie Steuern, indem Sie bezahlte Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Häufig gestellte Fragen zur Altersvorsorge CONVITA:
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Kann ich eine CONVITA Säule 3a für mein Kind abschliessen?
Nein, Sie können nur für sich selber eine Säule 3a abschliessen. Zum Abschluss berechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ein AHV-pflichtiges Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit erwirtschaften. -
Wer kann eine CONVITA-Versicherung abschliessen?
Nur volljährige, natürliche Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen und Wohnort in der Schweiz sind zum Abschluss berechtigt. -
In welchen Fällen ist es möglich, die Altersleistungen vorzeitig zu beziehen?
Die Altersleistungen dürfen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter der AHV ausgerichtet werden. Ein vorzeitiger Bezug der Vorsorgegelder ist in gewissen, vom Gesetz geregelten Fällen möglich (gemäss BVV 3). Beispielsweise:
- Für den Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf
- Bei Rückzahlung von Hypothekardarlehen
- Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Beim Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Bei einem Einkauf in die Pensionskasse