Günstige Prämien dank dem HMO-Modell
HMO-Modell
Mit dem HMO-Modell wenden Sie sich im Behandlungsfall immer zuerst an Ihr HMO-Gesundheitszentrum oder Ihren HMO-Arzt. Sie erhalten denselben Versicherungsschutz wie beim traditionellen Modell der Grundversicherung OKP, bezahlen jedoch spürbar weniger Prämien.
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Das HMO-Modell - Ihre Vorteile
Das HMO-Modell
HMO steht für Health Maintenance Organization (Gesundheitserhaltungsorganisation). Das HMO-Krankenkassenmodell ist eine alternative und kostengünstigere Variante der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Mit dem HMO-Modell wählen Sie Ihren persönlichen HMO-Arzt aus einem HMO-Gesundheitszentrum, der bei medizinischen Fragen und Beschwerden immer Ihre erste Ansprechperson ist. Die HMO-Gesundheitspraxis bietet Ihnen vielfältiges medizinisches Fachwissen an - unter einem Dach vereint. Wenn es medizinisch erforderlich ist, überweist Sie Ihr HMO-Arzt oder Ihr HMO-Gesundheitszentrum an einen Facharzt. Durch die koordinierten Behandlungen sparen Sie Zeit und Kosten.
Finden Sie Ihr HMO-Gesundheitszentrum
In einigen Regionen haben sich Hausärztinnen und Hausärzte zu HMO-Ärztenetzen zusammengeschlossen. Prüfen Sie in unserer HMO-Liste, welche HMO-Zentren Ihnen zur Verfügung stehen:
Weitere Vorteile des HMO-Modells:
- Ihr HMO-Team organisiert und begleitet Sie, wenn Ihnen ein Spitalaufenthalt bevorsteht oder die medizinische Versorgung und Pflege bei Ihnen zu Hause organisiert werden muss.
- Sie profitieren von mindestens 13 % Prämienrabatt
- 88 % Prämienrabatt ab dem dritten Kind in der Grundversicherung
- Jederzeit ambulante medizinische Betreuung
- Im Notfall sofortiger Zugang zu jedem Arzt und Spital
- Keine unnötigen Mehrfachuntersuchungen
In folgenden Situationen können Sie direkt den Facharzt konsultieren:
- im Notfall
- für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
- bei geburtshilflicher Betreuung
- zum Augenarzt für die Verordnung von Brillen oder Kontaktlinsen
Das HMO-Modell interessiert mich:
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HMO-Praxis wechseln
Wenn Sie im HMO-Modell versichert sind, können Sie einen Wechsel (in eine andere HMO-Gruppenpraxis) immer auf den 1. des Folgemonats beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihre nächste CONCORDIA-Aussenstelle. -
concordiaMed
- Kostenlose medizinische Beratung per Telefon
- 24-Stunden-Notrufservice
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Ambulante Behandlung – Schulmedizin
- Behandlung durch Ärzte und andere anerkannte Medizinalpersonen (wie z.B. Chiropraktoren, Hebammen)
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Stationäre Behandlung – Spitalaufenthalt
- Allgemeine Abteilung in einem Spital gemäss kantonaler Spitalliste
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Alternative Heilmethoden – Komplementärmedizin
- Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur und Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin bei Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung
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Mutterschaft, Familie
- CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurs bei Hebammen
- 3 Sitzungen Stillberatung bei Hebammen oder Krankenschwestern
- Grunddeckung gem. gesetzlichen Leistungen bei Hausgeburt und ambulanter Geburt
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Medikamente
- Ärztlich verordnete, kassenpflichtige Medikamente
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Schutz- und Reiseimpfungen
- Impfungen gemäss gesetzlichen Leistungen
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Medizinische Vorsorge, Check-ups
- Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen
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Zahn
- Bestimmte Krankheiten und bei Zahnunfall: Behandlung ambulant und stationäre Behandlung in einem Spital gemäss kantonaler Spitalliste
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Brillengläser und Kontaktlinsen
- Bis 18 Jahre: CHF 180.70/Kalenderjahr
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Auslandbehandlung im Notfall
- In EU/EFTA-Staaten ist die Versicherungskarte notwendig.
- Innerhalb EU/EFTA-Staaten: mit europ. Krankenversicherungskarte: Jeweiliger Ländertarif
- Ausserhalb EU/EFTA-Staaten: max. doppelter Tarif der CH (stationäre Behandlung: max. 90 % der Kosten, die der Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde)
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Such- und Rettungskosten
Ambulanztransporte (Schweiz)- Rettungskosten: 50 %, max. CHF 5'000/Kalenderjahr
- Transportkosten: 50 %, max. CHF 500/Kalenderjahr
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Kuren
- Badekuren: CHF 10/Tag, max. 21 Tage/Kalenderjahr, Arzt- und Therapiekosten
- Erholungskuren: Arzt- und Therapiekosten
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Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
- Hauskrankenpflege (Spitex): Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen
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Hilfsmittel
- Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen
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Kostenbeteiligung / Franchise
- Franchisen bis 18 Jahre: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600/Kalenderjahr; 10 % Selbstbehalt, max. CHF 350/Kalenderjahr
- Franchisen ab 18 Jahren: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500/Kalenderjahr; 10 % Selbstbehalt, max. CHF 700/Kalenderjahr
- Generika, Biosimilar: 10 %; Medikamente, für die ein wirkstoffgleiches günstigeres Medikament besteht: 40 % Selbstbehalt