In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) ist die Änderung der Franchise jeweils auf den Beginn des Folgejahres möglich. Es gelten dabei die folgenden Fristen:
- Bis 30. November können Sie die Franchise herabsetzen.
- Bis 31. Dezember können Sie die Franchise erhöhen.
Nach diesen Terminen werden die Änderungen erst ein Jahr später vorgenommen.
Wenn Sie die Franchise bei Ihrem Kind ändern wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Aussenstelle.