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Änderung der Franchise in der Grundversicherung

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) ist die Änderung der Franchise jeweils auf den Beginn des Folgejahres möglich. Es gelten dabei die folgenden Fristen:

  • Bis 30. November können Sie die Franchise herabsetzen.
  • Bis 31. Dezember können Sie die Franchise erhöhen.
Nach diesen Terminen werden die Änderungen erst ein Jahr später vorgenommen.

Wenn Sie die Franchise bei Ihrem Kind ändern wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Aussenstelle.

Ihre Versichertennummer finden Sie auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte oder auf Ihrer Versicherungspolice. Die Versichertennummer hat mindestens 10 und maximal 11 Ziffern.

Die neue Franchise ist gültig ab: 01.01.${year}

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