Ambulante Psychotherapie
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Unterscheidung der verschiedenen Fachpersonen
Psychologinnen und Psychologen
Sie haben ein Psychologie-Studium absolviert und verfügen über keine Fachausbildung in Psychotherapie. Sie sind folglich nicht berechtigt, Personen mit psychischen Leiden zu therapieren und arbeiten daher in nicht medizinischen Bereichen wie zum Beispiel der Laufbahnberatung.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Sie haben ein Psychologie-Studium absolviert plus einen Fachtitel in Psychotherapie erworben. Damit sind sie zur Tätigkeit der psychologischen Psychotherapie berechtigt, dürfen jedoch keine Medikamente verschreiben.
Psychiaterinnen und Psychiater
Sie haben ein Medizin-Studium absolviert und einen Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie erworben. Sie sind damit berechtigt ärztliche Psychotherapien durchzuführen und Medikamente zu verschreiben.
Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie
Die ambulante Psychotherapie wird bei entsprechendem Krankheitswert von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen.
Psychiaterinnen und Psychiater dürfen selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein, sofern sie die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dasselbe gilt für selbständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt.
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FSP Psychologen/-in
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SGPP Psychiater-/in
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Psychotherapie bei Krebserkrankungen
Wie bereite ich mich auf das psychotherapeutische Erstgespräch vor?
Sie möchten eine Psychotherapie beginnen? Das Erstgespräch mit einer psychotherapeutischen Fachperson sollten Sie gut vorbereiten und sich bereits im Vorfeld über Ihre Wünsche und Erwartungen sowohl an die Therapie als auch an die Therapeutin oder den Therapeuten Gedanken machen.
Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, anhand der Sie sich auf das Erstgespräch mit einer psychotherapeutischen Fachperson vorbereiten können.
Weitere Informationen
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Patientenrechte
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Patientenorganisation
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