Entlastung und Unterstützung
Pflegende Angehörige
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Viele Menschen wünschen sich, im Alter zu Hause betreut und gepflegt zu werden. Denn zuhause fühlen sie sich sicher und wohl. Meist übernehmen Angehörige die Betreuungs- und Pflegeaufgaben.
Jedoch bedeuten diese zusätzlichen und ungewohnten Aufgaben für pflegende Angehörige häufig einen Einschnitt in die eigene Alltagsstruktur: Berufliche und familiäre Verpflichtungen, eigene gesundheitliche Probleme und geografische Distanzen können dazu führen, dass die Betreuungsaufgaben die Belastungsgrenze überschreiten.
Jedoch bedeuten diese zusätzlichen und ungewohnten Aufgaben für pflegende Angehörige häufig einen Einschnitt in die eigene Alltagsstruktur: Berufliche und familiäre Verpflichtungen, eigene gesundheitliche Probleme und geografische Distanzen können dazu führen, dass die Betreuungsaufgaben die Belastungsgrenze überschreiten.
Haben Sie vor, zu Hause einen Angehörigen zu pflegen oder tun Sie dies bereits?
Dann tragen Sie Sorge zu Ihrer eigenen Gesundheit und profitieren Sie von Entlastungsmöglichkeiten, die wir Ihnen in unserem Wegweiser «Pflegende Angehörige» aufzeigen:
Überprüfen Sie die Wohnungsumgebung auf Stolperfallen.
Planen Sie Ihre eigenen Erholungsphasen ein.
Erlernen Sie rückenschonende Pflegeverrichtungen.
Beantragen Sie finanzielle Unterstützung.
Klären Sie Ihre eigene rechtliche Sicherheit ab.
Persönliche Beratung:
Ihre Wegweiser:
Weitere Informationen:
Spitexdienstleistungen
Schweizerisches Rotes Kreuz:
Entlastungsangebote
Notrufsystem
Entlastungsangebote
Pflegebedürftigkeit ist nicht nur in Bezug auf einen Aufenthalt im Pflegeheim mit hohen Kosten verbunden.
Trotz der Kostenbeteiligung durch die Grund- und Zusatzversicherung an medizinisch notwendigen Massnahmen können Kosten ungedeckt bleiben. So müssen gegebenenfalls Abklärungen zur Kostenübernahme durch andere Kostenträger vorgenommen werden oder die Kostenübernahme liegt alleine beim Betroffenen. Nicht gedeckte Kosten können durch Franchise und Selbstbehalt für ambulante Leistungen, Spitexbeiträge, spezielle Therapien, Kuraufenthalte, bestimmte Hilfsmittel, Mahlzeitendienst oder Fremdbetreuung entstehen.
Die finanzielle Belastung kann so schnell in einen Engpass führen und somit zu einem Stressfaktor sowohl für die Betroffenen als auch für pflegende Angehörige werden.
Lassen Sie nicht zu, dass die finanzielle Belastung negative Auswirkungen auf Ihre Gesundheit hat. Überprüfen Sie die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und beantragen Sie diese im Bedarfsfall.
In unserem Wegweiser «Pflegende Angehörige» finden Sie nähere Informationen zu den folgenden finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten:
Trotz der Kostenbeteiligung durch die Grund- und Zusatzversicherung an medizinisch notwendigen Massnahmen können Kosten ungedeckt bleiben. So müssen gegebenenfalls Abklärungen zur Kostenübernahme durch andere Kostenträger vorgenommen werden oder die Kostenübernahme liegt alleine beim Betroffenen. Nicht gedeckte Kosten können durch Franchise und Selbstbehalt für ambulante Leistungen, Spitexbeiträge, spezielle Therapien, Kuraufenthalte, bestimmte Hilfsmittel, Mahlzeitendienst oder Fremdbetreuung entstehen.
Die finanzielle Belastung kann so schnell in einen Engpass führen und somit zu einem Stressfaktor sowohl für die Betroffenen als auch für pflegende Angehörige werden.
Lassen Sie nicht zu, dass die finanzielle Belastung negative Auswirkungen auf Ihre Gesundheit hat. Überprüfen Sie die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und beantragen Sie diese im Bedarfsfall.
In unserem Wegweiser «Pflegende Angehörige» finden Sie nähere Informationen zu den folgenden finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten:
- Hilflosenentschädigung (HL) bei einem gewissen Grad der Hilflosigkeit
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV / IV - Rente
- Kurzfristige finanzielle Unterstützung durch Patientenorganisationen
- Prämienverbilligung
- Zulagen für Betreuungsaufgaben (kantons-und gemeindeabhängig)
Ihr Wegweiser:
Weitere Informationen:
Merkblätter AHV / IV:
Ergänzungsleistungen
Hilflosenentschädigung IV
Hilflosenentschädigung AHV
Assistenzbeitrag IV
Schweizerisches Rotes Kreuz:
Finanzierungshilfe
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Sozialberatung
für ältere Menschen
Ergänzungsleistungen
Hilflosenentschädigung IV
Hilflosenentschädigung AHV
Assistenzbeitrag IV
Schweizerisches Rotes Kreuz:
Finanzierungshilfe
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Sozialberatung
für ältere Menschen
Sie haben vor, Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen, stehen jedoch noch im Erwerbsleben? Spielen Sie deshalb mit dem Gedanken, Ihr Arbeitspensum zu reduzieren oder Ihre Tätigkeit ganz aufzugeben?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Handeln Sie mit der pflegebedürftigen Person einen Pflege(arbeits)vertrag aus.
Klären Sie ab, ob die Spitex Sie für die Grundpflege bei Ihrem Angehörigen anstellen kann.
Klären Sie bei der AHV ab, ob Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben und melden Sie dies entsprechend an.
Klären Sie bei der IV ab, ob Ihr Angehöriger Anspruch auf einen Assistenzbeitrag hat.
Ihr Wegweiser:
Weitere Informationen:
AHV:
Betreuungsgutschrift
IV:
Assistenzbeitrag
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Sozialberatung
für ältere Menschen
Betreuungsgutschrift
IV:
Assistenzbeitrag
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Sozialberatung
für ältere Menschen
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