Ärztliche Zweitmeinung Gesundheitskompass CONCORDIA
Vor geplanten Operationen und medizinischen Behandlungen

Ärztliche Zweitmeinung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich:
+41 41 228 09 94

Lassen Sie sich in Ihrem Alltag vor Entscheidungen, wie zum Beispiel vor einem Autokauf oder einer anstehenden Renovation, umfassend beraten, um Angebote vergleichen zu können? Genau diese Möglichkeit haben Sie auch, bevor Sie sich für eine bestimmte Behandlung oder Operation entscheiden.

Durch eine neutrale ärztliche Zweitmeinung erhalten Sie fundierte Informationen, die eine Entscheidung für oder gegen einen geplanten Eingriff erleichtern können. Der Zweitmeinungsarzt kann das geplante Vorgehen sowohl bestätigen als auch alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Am Ende entscheiden Sie darüber, welche der vorgeschlagenen Behandlungen für Sie die Beste ist.

Die ärztliche Zweitmeinung kann Ihnen Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Brauche ich die vorgeschlagene Operation oder Behandlung wirklich?
  • Was passiert, wenn ich die Operation bzw. Behandlung nicht oder erst später durchführen lasse?
  • Welche Vorteile und Nachteile hat die vorgeschlagene Behandlung oder Operation?

  • Welche Konsequenzen hat der Eingriff für meine Gesundheit und Lebensqualität?
  • Gibt es Behandlungsalternativen?
Um die Neutralität der ärztlichen Zweitmeinung zu wahren, wird eine allfällige Behandlung oder Operation nicht durch den Zweitmeinungsarzt durchgeführt. 

Bitte beachten Sie, dass es keinen Sinn macht, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, wenn Sie sich bereits mitten in einer Behandlung befinden oder wenn Sie mit Ihrem behandelnden Arzt unzufrieden sind. In solchen Fällen ist das direkte Gespräch die bessere Lösung.

Ihre Wegweiser:

Ihre Checklisten:

Sie können die ärztliche Zweitmeinung über unseren Partner, das Luzerner Kantonsspital (LUKS), anfordern. Die Dienstleistung ist für Sie kostenlos, wenn Sie eine CONCORDIA Spitalversicherung (PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO, ALLGEMEIN) abgeschlossen haben. Das LUKS rechnet seine Aufwände direkt mit der CONCORDIA ab, ohne dass Ihre Franchise belastet wird oder Sie sich an den Kosten beteiligen müssen.
  • Die Zweitmeinungsärzte sind Chefärzte oder Leitende Ärzte des LUKS.

  • Die Beurteilung wird Ihnen persönlich innerhalb von 14 Arbeitstagen zugestellt.

  • Die CONCORDIA erhält keine Kenntnis über den Inhalt der Zweitmeinung.

Sie können eine Zweitmeinung in folgenden Fachgebieten anfordern:

  • Augenheilkunde: z. B. Grauer Star, Grüner Star

  • Bauchchirurgie: z. B. Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Nebennieren, gut- und bösartige Bauchtumore, Schilddrüse, Adipositas

  • Brusterkrankungen: z. B. gut- und bösartige Brusttumore

  • Dermatologie und Allergologie

  • Endokrinologie: z. B. Diabetes, Schilddrüse

  • Gefässchirurgie: z. B. Venenleiden der Beine, arterielle Durchblutungsstörungen der Beine, Carotisstenose, Beschwerden mit einem Dialyse-Zugang

  • Gynäkologie: z. B. Gebärmutter und Eierstöcke

  • Hämatologie

  • Hals-Nasen-Ohrenchirurgie

  • Hand- und Plastische Chirurgie

  • Kardiologie

  • Mund-, Nasen-, Gesichts- und Oralchirurgie

  • Nephrologie: z. B. ungenügende Nierenleistung, Dialyse

  • Neurochirurgie: z. B. Erweiterung der Hirnarterien, gut- und bösartige Hirntumore

  • Orthopädie: z. B. Schulter, Ellbogen, Hand, Becken, Hüfte, Knie, Sprunggelenk, Fuss

  • Pneumologie: z.B. COPD

  • Thoraxchirurgie: z. B. Lungentumore

  • Urologie: z.B. Niere, Blase, Prostata

Persönliche Beratung:
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Beratung Zweitmeinung


Beratung Spitalwahl

Weitere Informationen:


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