Die Grossmutter, die Mutter und das Mädchen sind in der Natur mit einem Ball.
Wo welche Versicherung zahlt

Spitallisten

Welche Spitalzusatzversicherung der CONCORDIA zahlt den Aufenthalt in welchem Spital? Wo sind Aufenthalte nicht gedeckt? Darüber informieren die Spitallisten umfassend und transparent.

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Listenspital Wohnkanton, allgemeine Abteilung

Jeder Kanton erstellt eine kantonale Spitalliste. Das Listenspital kann sich in Ihrem Wohnkanton oder an einem Standort in einem anderen Kanton befinden.

Bei einer stationären Behandlung auf der allgemeinen Abteilung in einem Listenspital Ihres Wohnkantons sind die Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen des Leistungsauftrags für dieses Listenspital voll gedeckt.


Allgemeine Abteilung eines Spitals auf der Spitalliste eines anderen Kantons (Listenspital Standortkanton)

Erfolgt eine stationäre Behandlung auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals, welches nicht auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons, dafür aber auf derjenigen des Standortkantons aufgeführt ist, sind die Kosten nur zum Tarif gedeckt, der in einem Listenspital Ihres Wohnkantons gilt. Die Deckungslücke übernimmt die Spitalversicherung ALLGEMEIN. Personen, die keine Spitalversicherung haben, müssen für Deckungslücken selber aufkommen. Bei Behandlungen aus medizinischen Gründen oder in Notfällen besteht volle Kostendeckung.


Behandlungen in einem Vertragsspital

Die CONCORDIA kann mit Spitälern, die auf keiner kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, einen Vertrag abschliessen. Die Spitalversicherung ALLGEMEIN übernimmt bei solchen Vertragsspitälern die vollen Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung. Personen, die keine Spitalversicherung haben, sind für Aufenthalte in Vertragsspitälern nicht voll versichert und müssen für einen grossen Teil der Kosten selber aufkommen.


Private und halbprivate Abteilung in der ganzen Schweiz

Für stationäre Behandlungen auf der privaten oder halbprivaten Abteilung eines Spitals in der Schweiz werden die Kosten anteilig aus der Grundversicherung und aus der jeweiligen Spitalversicherung PRIVAT oder HALBPRIVAT übernommen. Bedingung für die volle Kostenübernahme ist das Vorliegen eines Tarifvertrags zwischen Spital und CONCORDIA für diese Abteilungen. Die CONCORDIA ist bestrebt, mit möglichst allen qualitativ gut und effizient arbeitenden Spitälern und Belegärzten Verträge für Privat- und Halbprivatabteilungen mit freier Arztwahl abzuschliessen. Spitäler ohne Vertrag und damit unter Umständen ohne volle Kostendeckung finden Sie auf dieser Liste.


Spitäler, bei denen keine Kosten übernommen werden

Beachten Sie, dass es Spitäler gibt, welche auf keiner kantonalen Spitalliste sind und mit denen die CONCORDIA auch keinen Vertrag abgeschlossen hat. Bei solchen Spitälern können – unabhängig von der bestehenden Versicherung – keinerlei Leistungen ausgerichtet werden.

Bitte informieren Sie sich bei Unsicherheit oder Unklarheit vor einem geplanten Spitalaufenthalt bei Ihrer CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle. Lassen Sie sich zur Kostenübernahme durch Ihre Spitalversicherung persönlich informieren.