Sorgenfrei durch die Sommerzeit dank Baderegeln
Bereits zum 10. Mal tourt die Badi-Tour durch rund 50 Schweizer Badis, um sich für die Baderegel Nr.1 der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft; «Kinder immer im Auge behalten – Kleine in Griffnähe» stark zu machen. Die CONCORDIA und die BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, begrüssen im Juli und August grosse und kleine Gäste schweizweit an ihrem Präventionsstand.
Dass Kinder im und am Wasser eine Menge Spass haben, ist klar. Sie müssen dabei aber unbedingt beaufsichtigt werden. Denn ein Kind kann in weniger als 20 Sekunden untergehen und ertrinken – und das fast immer lautlos. Der häufigste Unfallhergang ist ein Sturz ins Wasser, gefolgt vom plötzlichen, meist unbemerkten Untergehen im Wasser. Bei allen Kinder-Ertrinkungsunfällen ist mangelhafte oder fehlende Aufsicht der verantwortlichen Personen eine der Hauptursachen.
Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
Kinder nie unbeaufsichtigt im und am Wasser lassen.
Maximal 2 Meter bzw. 3 Schritte von den Kindern entfernt bleiben.
Auch in beaufsichtigten Bädern sind Eltern für ihr Kind verantwortlich – nicht der Bademeister.
Empfehlung: Kinder zwischen 6 – 9 Jahren, die schwimmen können, sollen den Wasser-Sicherheits-Check WSC absolvieren.
Zugang zu Teichen, Pools und Kinderplanschbecken sichern (Zaun, Teichgitter usw.).
Beim Bootfahren immer eine gut sitzende Rettungsweste tragen – gilt für Kinder und Erwachsene.