Patientenrechtsschutz – in kritischen Situationen für Sie da
Das Schweizer Gesundheitssystem gehört weltweit zu den besten. Doch auch hochstehende Qualität schützt Patientinnen und Patienten nicht vor Fehlern. Insbesondere medizinische Behandlungsfehler können mitunter gravierende Folgen haben.
Als Patientinnen und Patienten vertrauen wir darauf, dass Ärzte und medizinisches Fachpersonal wissen, was zu tun ist und uns fachkompetent behandeln. Nicht immer werden unsere vertrauensvollen Erwartungen erfüllt. Werden wir mit einer zu hohen Rechnung, einer Fehlbehandlung oder sogar einem Behandlungsfehler konfrontiert, stellt sich die Frage: Was kann ich tun?
Welche Rechte habe ich als Patient?
Habe ich überhaupt eine Chance dagegen vorzugehen? Muss ich beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt? Was stand alles auf dem Zettel, den ich vor der Operation unterschreiben musste? Diese Fragen, der Zeitaufwand und die meist emotional belastende Situation lassen davor zurückschrecken, etwas zu unternehmen. Zurück bleibt das Gefühl, hilf- und machtlos zu sein.
Eine Patientenrechtsschutzversicherung kann Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Bei der CONCORDIA ist der Patientenrechtsschutz (Versicherungsträgerin Protekta Rechtsschutz-Versicherungen AG) in den Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium als Leistung inbegriffen.
Der Patientenrechtsschutz kann bei Streitigkeiten mit medizinischen Leistungserbringern weltweit in Anspruch genommen werden. Er übernimmt pro Rechtsfall innerhalb Europas Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 500'000 Franken (DIVERSApremium) beziehungsweise 300'000 Franken (DIVERSAcare), ausserhalb Europas bis zu einem Höchstbetrag von 50'000 Franken.
Die Leistungen umfassen
- Honorare von Rechtsanwälten
- Kosten von Expertisen
- Gerichtskosten und Parteientschädigungen
Mehr erfahren?
Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter.
Weitere Informationen über die Zusatzversicherungen DIVERSA finden Sie unter www.concordia.ch/diversa