Junge liest ein Buch und schaut Mädchen mit orangem Ball an.

Vorsorge: Wie kann ich mein Kind absichern?

Unerwartet, unfassbar. Stösst dem eigenen Kind etwas zu – sei es, dass es einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt – wirkt sich das auf die ganze Familie aus. Besonders, wenn das Kind beeinträchtigt bleibt oder einen langwierigen Therapieweg vor sich hat.

tiku vorsorge kind Eben noch fröhlich und gesund und jetzt … Angst und Sorgen. Das Leben gerät aus den Fugen. Neben der emotional extrem belastenden Situation können Krankheiten und Unfälle die Familie in grosse finanzielle Schwierigkeiten bringen. Aber greifen dann nicht die Sozialversicherungen ein?

 Babyrabatt

Neugeborene profitieren im ersten Versicherungsjahr von einem kostenlosen Risikoschutz im Wert von max. 192 Franken, bei Anmeldung vor der Geburt oder innerhalb des ersten Lebensjahres. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Risikoprüfung.

Lücken in der Sozialversicherung

Kinder und ebenso Elternteile, die nicht erwerbstätig sind, fallen in eine Versorgungslücke. Nichterwerbstätige erhalten nach Krankheit oder Unfall aus der Invalidenversicherung (IV) und Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Leistungen an

  • Betreuung, Pflege, Hilfsmittel
  • Berufliche Integration
  • IV-Rente ab 18 Jahren mind. IV-Minimalrente

Kinder oder Jugendliche, die infolge von Krankheit oder Unfall invalid werden, erfüllen die erforderliche 3-jährige Mindestbeitragsdauer bei der (AHV/IV) nicht. Sie haben aber Anspruch auf eine sogenannte «ausserordentliche Rente». Diese beträgt bei einer ausserordentlichen ganzen Rente (mind. 70 % Invaliditätsgrad) monatlich 1'567 Franken. (133 1/3 Prozent des Mindestbetrags der ordentlichen Vollrente, Art. 40 IVG. (Bundesgesetz über die Invalidenversicherung)


Finanzielle Sorgen durch Invalidität

Spezielle Therapien und Förderungen oder eventuell notwendige Umbauten zu Hause sind kostspielig. Fällt ein Gehalt weg, weil sich ein Elternteil um das Kind kümmert, fehlt Geld in der Haushaltskasse.

Kosten für Hilfsmittel wie z. B. Prothesen, Rollstühle oder notwendige Umbauten übernimmt die IV nur in einfacher, zweckmässiger Ausführung. Auf Spezialwünsche wird in der Regel nicht eingegangen.

Leistungen an Spezialtherapien wie z. B. Delfin- oder Hippotherapien werden vom Krankenzusatzversicherer nicht – oder nur, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden – erbracht. Werden vom Krankenzusatzversicherer Behandlungen wie etwa Badekuren oder Alternativmedizin übernommen, gilt ein Maximalbeitrag.

Auch nicht erwerbstätige Elternteile fallen in die Versorgungslücke. Die Invalidität einer Mutter oder eines Vaters kann eine Familie vor finanzielle Probleme stellen, wenn Drittpersonen die Kinder betreuen und den Haushalt führen müssen. Alleinerziehende stehen vor besonders grossen Herausforderungen.


Krankheit – das unterschätzte Risiko

Krankheiten führen häufiger zu Invalidität als Unfälle. Die Folgen von z. B. psychischen Erkrankungen, Hirnhautentzündung, Krebs, Multiple Sklerose oder Epilepsie sind in der Regel schlechter versichert als jene von Unfällen.

In der Schweiz bezogen 2016

  • 175'500 Personen eine IV-Rente aufgrund von Krankheiten, davon gehen 102'000 auf psychische Erkrankungen zurück
  • 16'700 Personen eine IV-Rente aufgrund von Unfällen

(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (gerundete Werte))


Vorsorgen heisst sich absichern

Mit Vorsorgeprodukten wie der Invaliditäts- und Todesfallversicherung TIKU können Sie Ihre Kinder, Ihre Angehörigen oder sich selbst gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall absichern. Die Risikoversicherung TIKU bietet Ihnen folgende Vorteile

  • Krankheits- und Unfalldeckung
  • Wahl der individuellen Versicherungssumme
  • Kapitalzahlung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 %; die IV zahlt eine Rente erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 %
  • Vereinfachtes Annahmeverfahren bei vorgeburtlicher Antragsstellung
  • Günstige Prämien für Kinder und Jugendliche
     

Fallbeispiele aus der Praxis

  • Folgen einer schweren Infektion

    Eine 14-Jährige erlitt nach einem grippalen Infekt eine Hirnstammentzündung. Infolge derer ist das Mädchen gelähmt. Sie kann nur noch durch Bewegen der Zunge und durch leichtes Kopfnicken oder -schütteln kommunizieren. Die Ärzte halten es für unwahrscheinlich, dass sie jemals einem Beruf nachgehen kann.

    Aus der TIKU wird das versicherte Invaliditätskapital zu 100 % ausbezahlt. Gleichzeitig bleibt das Mädchen für das Todesfallkapital versichert.

    Gewählte Versicherungssummen bei TIKU

    Invalidität durch Krankheit und Unfall: 200'000 Franken
    Todesfall durch Krankheit und Unfall: 20'000 Franken

  • Folgen eines Halswirbelsäulenbruchs

    Ein 13-Jähriger springt in einen Teich, schlägt auf einen Felsbrocken auf und verletzt sich am Rücken. Die Diagnose: Halswirbelsäule gebrochen, Rückenmark verletzt, Beine gelähmt, Arme teilweise gelähmt mit Muskelkrämpfen in den Armen.

    Der Jugendliche besucht eine Sonderschule, erhält Physio- und Ergotherapie. Die Armkrämpfe könnten sich durch ärztliche Behandlung und Reha noch leicht bessern. Der Schulbesuch ist jedoch erschwert und eine zukünftige berufliche Tätigkeit sehr unwahrscheinlich.

    Aus der TIKU wird das versicherte Invaliditätskapital zu 100 % ausbezahlt. Der Jugendliche bleibt für das Todesfallkapital versichert.

    Gewählte Versicherungssummen bei TIKU

    Invalidität durch Krankheit und Unfall: 200'000 Franken
    Todesfall durch Krankheit und Unfall: 20'000 Franken

  • Folgen einer Krebserkrankung

    Eine 23-Jährige leidet an einem bösartigen Krebs. Der Tumor hat bereits gestreut. Die junge Frau erhält eine dauernde Chemotherapie, doch die Prognose ist schlecht. Die Ärzte gehen davon aus, dass ihre Erkrankung nicht geheilt werden kann.

    Infolge der Chemotherapie ist die 23-Jährige stark geschwächt und kann nicht arbeiten. Eine Besserung ist nicht zu erwarten.

    Aus der TIKU wird das versicherte Invaliditätskapital zu 100 % ausbezahlt. Sie bleibt für das Todesfallkapital versichert.

    Gewählte Versicherungssummen bei TIKU

    Invalidität durch Krankheit und Unfall: 200'000 Franken
    Todesfall durch Krankheit und Unfall: 100'000 Franken

TIKU

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