Versicherungskarte der CONCORDIA

Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite

Wenn Sie bei der CONCORDIA die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgeschlossen haben, befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte die Europäische Krankenversicherungskarte mit folgenden Angaben:

  • Versichertennummer
  • Land
  • Name und Vorname
  • AHV-Nr.
  • Karten-Nr.
  • Geburtsdatum
  • Kennnummer des Versicherungsträgers
  • Ablaufdatum
  • Magnetstreifen
Auf dem Magnetstreifen der Krankenversicherungskarte sind keine Daten zu Ihrer Person oder zu Ihrem Gesundheitszustand gespeichert. Es ist lediglich eine Kartennummer hinterlegt, welche das Einholen der Auskunft über Ihre Versicherungsdeckung erlaubt.

Karte bei Unfall und Krankheit im Ausland

Während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem EU- oder EFTA-Staat haben Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf nicht geplante medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Wir empfehlen Ihnen, die Europäische Krankenversicherungskarte bei jeder Reise mitzunehmen.

Wenn Sie die Karte vergessen, erhalten Sie trotzdem die medizinisch notwendige Behandlung. Aber die Behandlungskosten werden in der Regel nicht in der gleichen Höhe zurückerstattet, wie gegen Vorweisen der Krankenversicherungskarte. Sie können bei der CONCORDIA aber auch eine provisorische Ersatzbescheinigung verlangen, die Ihnen den gleichen Schutz wie die Europäische Krankenversicherungskarte bietet.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Ferien- und Reiseversicherung. Sie garantiert auch keine kostenlose Behandlung.