Jahresinformation

Informationen zu
Ihren Prämien 2025

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Grundversicherung

Stark steigende Gesundheitskosten erfordern Prämienerhöhung

Die Gesundheitskosten steigen ungebremst weiter. Die Ursachen dafür sind seit langem bekannt. Allen voran sind es die steigende Anzahl an Arztbesuchen, Operationen und Therapien sowie die Kosten für immer teurer werdende Medikamente, die zu Buche schlagen. Es gibt aber auch viele Fehlanreize im System, die steigende Kosten verursachen. Hier braucht es endlich wirksame Entscheidungen der Politik. Mit der Einführung der ambulanten Pauschalen hat der Bundesrat dieses Jahr einen wichtigen Schritt gemacht. Nun müssen weitere folgen wie zum Beispiel die Senkung der Medikamentenpreise. Die CONCORDIA setzt sich im Rahmen der Arbeit ihres Branchenverbandes stark für diese und weitere Massnahmen zur Stabilisierung der Kosten ein. Unser Ziel ist eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität, zu der alle Zugang haben und die für alle bezahlbar ist.
 

Die Prämien müssen die Kosten decken

Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) entwickeln sich parallel zu den Gesundheitskosten: Je mehr medizinische Leistungen erbracht werden, desto höher fallen die Prämien aus. Weil sich im ersten Halbjahr 2024 der Trend der steigenden Leistungskosten in der Grundversicherung weiter verstärkt hat, ist für das Jahr 2025 eine Prämienerhöhung unumgänglich.
 

Weshalb variieren die Prämien von Kanton zu Kanton?

Weil die Krankenversicherer laut Gesetz in jedem Kanton kostendeckende Prämien verlangen müssen, werden für deren Berechnung die Leistungskosten jedes einzelnen Kantons beachtet. Daher variieren die Prämienanpassungen jeweils von Kanton zu Kanton. Die CONCORDIA setzt erneut einen zweistelligen Millionenbetrag ihrer Reserven ein, um die Erhöhung abzufedern. Trotzdem müssen die Grundprämien je nach Kanton zwischen 2.5 % und 11 % erhöht werden. Im Durchschnitt der ganzen Schweiz beträgt die Prämienerhöhung 6.5 %. Aufgrund von Änderungen bei den Rabatten können die Prämienanpassungen in einzelnen Versicherungsmodellen auch höher ausfallen. Die Prämien der Versicherten, die in EU- und Efta-Staaten wohnhaft sind, müssen um 5 % erhöht werden.

Termin für die Wahl einer anderen Franchise

Die Franchise in der Grundversicherung kann gemäss Gesetz nur auf Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden. Eine Senkung der Franchise per 1. Januar 2025 können Sie uns bis Ende November 2024 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA), eine Erhöhung der Franchise bis Ende Dezember 2024 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) mitteilen.
 

Termin für den Wechsel des Versicherungsmodells

Das Versicherungsmodell in der Grundversicherung kann grundsätzlich nur auf Beginn des nächsten Kalenderjahres gewechselt werden. Einen Wechsel in ein anderes Versicherungsmodell per Januar 2025 können Sie uns bis Ende November 2024 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) melden.

 

In folgenden Fällen können Sie das Versicherungsmodell auch während des Jahres wechseln:
  • Sie wechseln von der ordentlichen OKP mit einer Franchise von 300 Franken zum Hausarztmodell myDoc, zum Telemedizin-Modell smartDoc oder zur HMO-Gesundheitsversicherung.
  • Sie sind nicht mehr im myDoc-Einzugsgebiet bzw. HMO- Versorgungsgebiet wohnhaft und müssen deshalb zum Telemedizinmodell smartDoc oder zur ordentlichen OKP wechseln.
     

Übertritt in die nächste gesetzliche Altersklasse

Bitte beachten Sie, dass sich die Prämien aufgrund von gesetzlichen Regelungen, die für alle Krankenversicherer gelten, erhöhen können. Dies ist insbesondere beim Übertritt in die nächste gesetzliche Altersklasse der Fall und betrifft Versicherte, die im Jahr 2025 19-jährig bzw. 26-jährig werden.
 

Haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung?

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Wohngemeinde informiert über die Berechtigung. Klären Sie bei Ihrer Wohngemeinde ab, ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören.
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Zusatzversicherungen

Keine Prämienerhöhungen bei den Zusatzversicherungen

Die Grundprämien unserer Zusatzversicherungen bleiben unverändert. Dies betrifft:

Die Prämien der Spitalversicherung Ea werden um 10 % gesenkt.

Die Prämien der Spitalheilungskostenversicherung Eb werden um 25 % gesenkt.

Prämienanpassungen in besonderen Fällen

Rabattsenkungen bei einigen Kollektivverträgen

Auch wenn die Grundprämien der Zusatzversicherungen gleich bleiben, können sich die Prämien in gewissen Kollektivverträgen erhöhen. Denn aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen die Rabatte in den Kollektivverträgen jährlich überprüft werden. Falls der Rabatt in einem Kollektivvertrag gesenkt werden muss, erhöht sich die Prämie dementsprechend. Ebenso erhöht sich die Prämie, wenn der Kollektivvertrag aufgelöst wird und der Rabatt für die Zusatzversicherungen wegfällt. Erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihrer CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle nach unserem Gesundheitsrabatt.
 

Prämienanpassungen nach Jahrgang

Bitte beachten Sie, dass sich die Prämien Ihrer Zusatzversicherungen 2025 wegen altersmässiger Anpassungen ändern können. Das ist in den Zusatzversicherungstarifen so vorgesehen. Die Anpassungen erfolgen im Fünfjahresrhythmus. 2025 sind die Jahrgänge 2009, 2004, 1999, 1994 usw. betroffen. Die erste Anpassung erfolgt bei den Zusatzversicherungen mit dem erfüllten 15. Altersjahr.
 
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Taggeldversicherungen

Prämien bleiben unverändert

Sowohl die Prämien der Taggeldversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) als auch die Prämien der Taggeldversicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bleiben unverändert. Wir empfehlen Ihnen, die Versicherungsdeckung Ihrer Taggeldversicherung regelmässig zu überprüfen und falls notwendig anzupassen. Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne dabei.
 

Ende der Taggeldversicherungen

Die Taggeldversicherungen nach VVG enden mit dem Erreichen des 70. Altersjahres automatisch. Dies betrifft im Jahr 2025 Versicherte mit Jahrgang 1955.
 

Buchen Sie Ihr Beratungsgespräch:

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CONCORDIA-Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

 
       
      Persönlichste Betreuung, beste Erreichbarkeit und geringste Wartezeit dank dem branchenweit dichtesten Agenturnetz der Schweiz
      Ausrichtung auf die Interessen der Versicherten dank der Organisation der CONCORDIA unter dem Dach eines nicht profitorientierten Vereins
      Sicherheit durch nachhaltige Planung und finanzielle Reserven
      Einfache und verständliche Produktestruktur mit individuell kombinierbaren Modulen
      Schnelles und unkompliziertes Einreichen von Rechnungen sowie Zugriff auf Ihre Daten über unser Kundenportal und die App myCONCORDIA
      Kostenlose medizinische Beratung durch concordiaMed per Telefon, rund um die Uhr und weltweit, Tel. +41 41 210 02 50
      Online-Plattform Gesundheitskompass mit nützlichen Informationen rund um Themen wie psychische Gesundheit, Spitalwahl oder Coaching bei Krankheit und Behandlung.
 
       
      Attraktiver Babyrabatt für die Risikoversicherung TIKU: 1. Jahresprämie im Wert von maximal 192 Franken geschenkt
      Für Kinder in der Grundversicherung je nach Kanton und Familiengrösse zwischen 74.5 % und 88 % Rabatt auf die Erwachsenenprämie
      Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis bei den beliebten Zusatzversicherungen DIVERSA, NATURA und Spitalversicherungen PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO und ALLGEMEIN für Kinder bis 15 Jahre
      Gratis-Zusatzversicherungen DIVERSA, NATURA und Spitalversicherungen für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für die ersten zwei Kinder dieselben Versicherungen abgeschlossen wurden

 

 

vorsorge

Jetzt CONVITA abschliessen und Steuern sparen

Mit CONVITA Säule 3a können Sie Ihre Altersvorsorge modular aufbauen und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen. In jedem Fall sparen Sie Steuern, indem Sie bezahlte Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehen können.

Weitere Vorsorgelösungen der CONCORDIA:

Mit der fondsgebundenen Spar- und Risikoversicherung INVIVA sparen Sie renditeorientiert und sichern gleichzeitig Ihre Liebsten ab, falls Ihnen etwas zustossen sollte.

Die Risikoversicherung TIKU bietet Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod durch Krankheit oder Unfall.

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Vorsorge

Änderung bei der Unfallversicherung ACCIDENTA

Mit der Versicherung ACCIDENTA erhalten Sie bei einem Unfall finanzielle Unterstützung – weltweit und unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen. So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen.

Die CONCORDIA wird bei der Unfallversicherung ACCIDENTA ab dem Jahr 2025 die SOLIDA als Versicherungsträgerin ablösen. Deswegen endet der bisherige Kollektiv-Versicherungsvertrag mit der SOLIDA per 31. Dezember 2024.

Die Prämien und Leistungen von ACCIDENTA bleiben dieselben und bestehende Versicherte müssen nichts unternehmen, um weiterhin vom Versicherungsschutz profitieren zu können. Auch die Zahlungsmodalitäten ändern sich nicht, sodass Sie die Prämienrechnungen weiter in der gewohnten Weise erhalten werden.

Wenn Sie künftig auf den Versicherungsschutz von ACCIDENTA verzichten wollen, so bitten wir Sie, uns bis spätestens am 31. Dezember 2024 schriftlich zu informieren.
 

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Gut zu wissen

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Sehr tiefe Verwaltungskosten von 4.7 %

Von einem Prämienfranken werden bei der CONCORDIA in der Grundversicherung nur 4.7 Rappen für die gesamte Verwaltung (inklusive Werbung) ausgegeben, während der ganze Rest für medizinische Leistungen aufgewendet wird.

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Erfolgreiche Sparmassnahmen

Allein im Jahr 2023 haben wir mit Leistungsmanagement und Rechnungsprüfung 388 Millionen Franken eingespart. 

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Umweltabgaben: Rückerstattung an Versicherte

Im Jahr 2025 erhalten Sie pro Person 61.80 Franken aus den Erträgen aus Umweltabgaben zurück. Das sind 5.15 Franken pro Monat, die von Ihrer Krankenversicherungsprämie abgezogen werden. 

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Ihre Krankenversicherungskarte auf myCONCORDIA

In der myCONCORDIA-App finden Sie Ihre Krankenversicherungskarte in digitaler Form. So haben Sie sie auf Ihren mobilen Geräten immer dabei, und das für die ganze Familie.

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Staatliche Gesundheitsförderung mit Ihrem Beitrag

Auch im Jahr 2025 gehen 40 Rappen Ihrer Monatsprämie an die Stiftung für Gesundheitsförderung. Damit werden Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung finanziert. 

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Kündigungsfristen

Die Grundversicherung können Sie bis Ende November 2024 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) auf den 31. Dezember 2024 kündigen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Krankenversicherer erst dann gewechselt werden kann, wenn alle Prämien und Kostenbeteiligungen sowie allfällige Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt sind. Ausserdem muss die CONCORDIA im Besitz der Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers sein.

Für die Zusatz-, Taggeld- und Lebensversicherungen sind die Kündigungsfristen der Versicherungsbedingungen massgebend.

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