Ein Elternpaar spaziert mit ihrer Tochter über eine Wiese, der Vater hält einen CONCORDIA-Ball in seinem Arm

Mitglied des Vereins

Jede im Tätigkeitsgebiet wohnende natürliche Person, die eine oder mehrere Versicherungen der folgenden Produkte abschliesst, darf Mitglied des Vereins „CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung“ sein.

  • Grundversicherung
  • Zusatzversicherung