Zeichnung des CONCORDIA-Hauptsitz in Luzern

Mitglied des Vereins

Die CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung ist ein nicht-profitorientierter Verein. Der Verein bildet das Dach der CONCORDIA-Gruppe. Er gehört mit seinen Gesellschaften den Versicherten, die gleichzeitig auch die Vereinsmitglieder sind.

Die CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung ist ein nicht-profitorientierter Verein. Der Verein bildet das Dach der CONCORDIA-Gruppe. Er gehört mit seinen Gesellschaften den Versicherten, die gleichzeitig auch die Vereinsmitglieder sind.

Die Interessen der Versicherten und die gelebte Solidarität stehen bei der CONCORDIA an erster Stelle. Ganz im Sinne des Vereins profitieren unsere Versicherten auch von der finanziellen Gesundheit der CONCORDIA. So werden unsere Reserven dafür eingesetzt, allfällige Prämienerhöhungen abzufedern.

Aus den Vereinsstatuten

Klicken Sie hier für die kompletten Statuten.

  • Vereinszweck
    Der Verein CONCORDIA bietet und vermittelt Versicherungsschutz gegen wirtschaftliche Folgen von Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Invalidität und Tod. Er verfolgt keinen Erwerbszweck.
  • Beginn der Mitgliedschaft
    Mitglied des Vereins CONCORDIA wird jede im Tätigkeitsgebiet wohnende natürliche Person, die bei einer Gesellschaft der CONCORDIA-Gruppe eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) oder eine Pflegezusatzversicherung zur OKP (mit Ausnahme der Ferien- und Reiseversicherung) abschliesst, sofern sie die Aufnahme nicht ausdrücklich ablehnt.
  • Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Beendigung sämtlicher genannten Versicherungen oder durch Austrittserklärung.
  • Verbindlichkeiten
    Die persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins CONCORDIA ist ausgeschlossen. Ebenso fallen keine Mitgliederbeiträge an.
  • Tätigkeitsgebiet
    Es umfasst die Schweiz, deren ausländische Grenzgebiete und das Fürstentum Liechtenstein.
  • Stimm- und Wahlrecht
    Die Vereinsmitglieder haben ab vollendetem 18. Altersjahr das Stimm- und Wahlrecht.

Mitglied des Vereins

Jede im Tätigkeitsgebiet wohnende natürliche Person, die eine oder mehrere Versicherungen der folgenden Produkte abschliesst, darf Mitglied des Vereins „CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung“ sein.