Hausarzt – Arzt Ihres Vertrauens
Hausarztmodell myDoc
Die Grundversicherung im Hausarztmodell myDoc steht für kostengünstige, medizinische Grundversorgung im vertrauten Umfeld. Niemand kennt Sie besser als Ihr Hausarzt. Er überweist Sie bei Bedarf an die Spezialisten.
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Hausarztmodell myDoc – Ihre Vorteile
Das Hausarztmodell myDoc
myDoc ist eine besondere und kostengünstigere Form der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Der grundlegende Unterschied zum traditionellen Modell der Grundversicherung besteht darin, dass Ihr Hausarzt immer erste Anlaufstation ist. Aufgrund der koordinierten Behandlungen durch den Hausarzt wird das alternative Versicherungsmodell myDoc zu attraktiven Prämien angeboten. Mit einer höheren Franchise sparen Sie zusätzlich Prämien.
Das müssen Sie beachten, wenn Sie myDoc abschliessen:
- Bestimmen Sie aus der Ärzteliste den myDoc-Hausarzt Ihrer Wahl. Die myDoc-Ärzteliste wird laufend aktualisiert.
- Den ausgewählten Arzt geben Sie der CONCORDIA bekannt. Dies gilt auch bei einem Wechsel des Arztes.
- Sie verpflichten sich, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst Ihren angegebenen Hausarzt zu kontaktieren. Wenn es medizinisch erforderlich ist, überweist Ihr Hausarzt Sie direkt an einen Spezialisten. Das spart Zeit und Kosten.
Weitere Vorteile des myDoc Hausarztmodells:
- Sie profitieren von mindestens 10 % Prämienrabatt
- 88 % Prämienrabatt ab dem dritten Kind in der Grundversicherung
- Zusätzlich Prämien sparen durch höhere Franchisen
- Jederzeit ambulante medizinische Betreuung
- Im Notfall sofortiger Zugang zu jedem Arzt und Spital
- Keine unnötigen Mehrfachuntersuchungen
In folgenden Situationen können Sie direkt den Facharzt konsultieren:
- in einem Notfall
- für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
- bei geburtshilflicher Betreuung
- zum Augenarzt für die Verordnung von Brillen oder Kontaktlinsen
- für Behandlungen von Kindern beim Kinderarzt
Das Hausarztmodell myDoc interessiert mich:
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myDoc abschliessen
Sie können das myDoc-Modell immer per 1. Januar abschliessen. Wir empfehlen, den Antrag bis Ende November bei Ihrer CONCORDIA-Aussenstelle einzureichen. -
Hausarzt wechseln
Wenn Sie bereits im myDoc-Modell versichert sind, können Sie immer auf den 1. des Folgemonats Ihren Hausarzt wechseln. Wenden Sie sich dazu an Ihre CONCORDIA-Aussenstelle. -
concordiaMed
- Kostenlose medizinische Beratung per Telefon
- 24-Stunden-Notrufservice
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Ambulante Behandlung – Schulmedizin
- Behandlung durch Ärzte und andere anerkannte Medizinalpersonen (wie z.B. Chiropraktoren, Hebammen)
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Stationäre Behandlung – Spitalaufenthalt
- Allgemeine Abteilung in einem Spital gemäss kantonaler Spitalliste
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Alternative Heilmethoden – Komplementärmedizin
- Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur und Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin bei Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung
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Mutterschaft, Familie
- CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurs bei Hebammen
- 3 Sitzungen Stillberatung bei Hebammen oder Krankenschwestern
- Grunddeckung gem. gesetzlichen Leistungen bei Hausgeburt und ambulanter Geburt
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Medikamente
- Ärztlich verordnete, kassenpflichtige Medikamente
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Schutz- und Reiseimpfungen
- Impfungen gemäss gesetzlichen Leistungen
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Medizinische Vorsorge, Check-ups
- Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen
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Zahn
- Bestimmte Krankheiten und bei Zahnunfall: Behandlung ambulant und stationäre Behandlung in einem Spital gemäss kantonaler Spitalliste
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Brillengläser und Kontaktlinsen
- Bis 18 Jahre: CHF 180.70/Kalenderjahr
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Auslandbehandlung im Notfall
- In EU/EFTA-Staaten ist die Versicherungskarte notwendig.
- Innerhalb EU/EFTA-Staaten: mit europ. Krankenversicherungskarte: Jeweiliger Ländertarif
- Ausserhalb EU/EFTA-Staaten: max. doppelter Tarif der CH (stationäre Behandlung: max. 90 % der Kosten, die der Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde)
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Such- und Rettungskosten
Ambulanztransporte (Schweiz)- Rettungskosten: 50 %, max. CHF 5'000/Kalenderjahr
- Transportkosten: 50 %, max. CHF 500/Kalenderjahr
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Kuren
- Badekuren: CHF 10/Tag, max. 21 Tage/Kalenderjahr, Arzt- und Therapiekosten
- Erholungskuren: Arzt- und Therapiekosten
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Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
- Hauskrankenpflege (Spitex): Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen
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Hilfsmittel
- Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen
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Kostenbeteiligung / Franchise
- Franchisen bis 18 Jahre: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600/Kalenderjahr; 10 % Selbstbehalt, max. CHF 350/Kalenderjahr
- Franchisen ab 18 Jahren: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500/Kalenderjahr; 10 % Selbstbehalt, max. CHF 700/Kalenderjahr
- Generika, Biosimilar: 10 %; Medikamente, für die ein wirkstoffgleiches günstigeres Medikament besteht: 40 % Selbstbehalt