Die Familie ist mit den Grosseltern in der Küche und sie kochen zusammen.
Gästeversicherung

Kranken- und Unfallversicherung für ausländischen Besuch

Sei es für die Sommerferien oder in den verschneiten Wintermonaten – der Besuch von weitgereisten Gästen ist etwas Besonderes und will gut geplant sein. Damit Ihre Gäste für die Dauer des Aufenthaltes ein Schengen-Visum erhalten, benötigen sie einen Nachweis, dass Kosten für Krankheit und Unfall sowie die Rückführung im Notfall gedeckt werden können. Mit einer eigenen Versicherung schützen Sie Ihre Gäste zudem vor hohen Kosten.

Ein Kreis mit einem Daumen nach oben in der Mitte.

Schützt Ihre Gäste
vor hohen Kosten

 

Ein Kreis mit schüttelnden Händen in der Mitte.

Dient als Bestätigung
für Schengen-Visum

 

Ein Kreis mit einem Geldbündel in der Mitte.

Deckt Reisekosten bei
vorzeitigem Reiseabbruch

 

Schutz bei Krankheit und Unfall

Wenn Ihre Gäste bei ihrem Aufenthalt in der Schweiz krank werden oder ein Unfall geschieht, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Da ausländische Krankenversicherungsmodelle die Heilungskosten und Spitalaufenthalte in der Schweiz in diesen Fällen nicht immer abdecken, lohnt sich ein auf die Dauer des Aufenthalts begrenzter Versicherungsschutz. Eine Gästeversicherung bietet Ihnen genau diesen Schutz und ist in vielen Fällen auch nötig für ein Visum.

Um die optimale Versicherungslösung für Ihre ausländischen Gäste zu finden, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
 


Bestätigung für Visum

Die Police der Gästeversicherung dient als Versicherungsbestätigung für den Antrag eines Schengen-Visums. Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, wird Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.- zurückerstattet.


Was tun im Schadenfall?

Sollte Ihr Gast die Leistungen der Gästeversicherung beanspruchen müssen, reichen Sie die Belege einfach über den folgenden Link ein. Die Entschädigung erfolgt dann nicht an die Ärztin, den Arzt oder das Spital, sondern direkt an die versicherungsnehmende Person.

Weitere Informationen zur Gästeversicherung

Versicherungsträgerin der Gästeversicherung ist die Europäische Gästeversicherung ERV.