Kranken- und Unfallversicherung für ausländischen Besuch
Sei es für die Sommerferien oder in den verschneiten Wintermonaten – der Besuch von weitgereisten Gästen ist etwas Besonderes und will gut geplant sein. Damit Ihre Gäste für die Dauer des Aufenthaltes ein Schengen-Visum erhalten, benötigen sie einen Nachweis, dass Kosten für Krankheit und Unfall sowie die Rückführung im Notfall gedeckt werden können. Mit einer eigenen Versicherung schützen Sie Ihre Gäste zudem vor hohen Kosten.
Schutz bei Krankheit und Unfall
Wenn Ihre Gäste bei ihrem Aufenthalt in der Schweiz krank werden oder ein Unfall geschieht, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Da ausländische Krankenversicherungsmodelle die Heilungskosten und Spitalaufenthalte in der Schweiz in diesen Fällen nicht immer abdecken, lohnt sich ein auf die Dauer des Aufenthalts begrenzter Versicherungsschutz. Eine Gästeversicherung bietet Ihnen genau diesen Schutz und ist in vielen Fällen auch nötig für ein Visum.
Um die optimale Versicherungslösung für Ihre ausländischen Gäste zu finden, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.