Das Suisse-Zeichen auf einer Militär- / Zivildienstuniform.
Prämienbefreiung

Militär- und Zivildienst

Profitieren Sie während dem Militärdienst oder Zivildienst von der Prämienbefreiung in der Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP, myDoc, HMO). Soldaten und Offiziere unterstehen während der Dienstzeit der Militärversicherung. Rechnungen sind dort einzureichen.

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Militärdienst

Prämienbefreit in der Grundversicherung

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Das müssen Sie wissen:

  • Die Prämienbefreiung gilt für die Grundversicherung bei einer Dienstzeit ab 60 aufeinanderfolgenden Tagen.
  • Freiwillige Zusatzversicherungen sind nicht prämienbefreit.
  • Die Zusatzversicherungen übernehmen auch während der Militärzeit Leistungen, die in der Militärversicherung nicht inbegriffen sind - zum Beispiel einen Beitrag ans Fitness-Abo, an die Brille oder für die private oder halbprivate Spitalabteilung.

So profitieren Sie von der Prämienbefreiung:

  • Senden Sie eine Kopie des Aufgebots oder Marschbefehls mindestens acht Wochen vor Dienstantritt an Ihre CONCORDIA. Die Prämienrechnung wird während der Dienstzeit ausgesetzt.
  • Schicken Sie das Aufgebot oder den Marschbefehl zu spät ein, können wir die Rechnung evtl. nicht rechtzeitig sistieren. Zuviel bezahlte Prämien verrechnen wir in diesem Fall erst später.
  • Nach dem Einrücken muss Ihnen die zuständige Armeestelle, z. B. das Schulkommando, schriftlich bestätigen, dass Sie eingerückt sind. Senden Sie diese Bestätigung dann an Ihre CONCORDIA.
  • Beachten Sie, dass Sie dieses Dokument nicht immer automatisch bekommen, fragen Sie also danach.

Möchten Sie von der Prämienbefreiung profitieren?


Senden Sie eine Kopie des Marschbefehls oder des Aufgebots des Zivildienstes an Ihre CONCORDIA-Agentur und lassen Sie sich beraten.
Bitte beachten Sie: Falls sich Ihre Dienstzeit ändert, melden Sie dies bitte umgehend Ihrer CONCORDIA-Agentur.