Der Schreiner arbeite an einer Maschine mit Schutzbrille.
Versicherungsschutz anpassen

Selbstständigkeit

Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind, müssen Sie Ihre Versicherungen selbst organisieren, um Lücken zu vermeiden. So zum Beispiel die Unfallversicherung. Besonders wichtig ist zudem die Vorsorge, etwa mit einer Lebensversicherung, um die Leistungen der AHV zu ergänzen und Ihre Angehörigen gegen die finanziellen Risiken im Todesfall abzusichern.

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Mit INVIVA – einkommenssteuerfreie Kapitalauszahlung im Erlebensfall*

Sie sind im Rahmen der AHV und IV versichert. Auch bei Militärdienst können Sie Erwerbsausfallentschädigung beantragen. 

Verantwortung für Sie und Ihre Angehörigen

Als selbstständig erwerbende Person sind Sie nicht mehr obligatorisch gegen Unfall versichert. Um trotzdem gegen die Unfallfolgen gewappnet zu sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die freiwillige Versicherung im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes (UVGF) abschliessen. Damit erhalten Sie bei einem Unfall die gleichen Leistungen wie mit der obligatorischen Unfallversicherung.
  • Sie können auch eine Unfalltaggeldversicherung abschliessen. Diese deckt jedoch nur den Lohnausfall. Die Heilungskosten werden davon nicht übernommen. Deshalb muss bei dieser Variante die Unfalldeckung der obligatorischen Grundversicherung eingeschlossen werden.

Empfehlenswert ist im Weiteren der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld entrichtet und damit hilft, den Lohnausfall zu tragen.

 

*Bei periodischen Prämien ist die Auszahlung immer einkommenssteuerfrei. Bei Einmalprämien ist die Auszahlung einkommenssteuerfrei, wenn die Vorsorgevoraussetzungen erfüllt sind.