Volljährig: Was sich für junge Erwachsene bei der
Krankenkasse ändert
Endlich 18! Auto fahren, aus dem Elternhaus ausziehen, eine Wohnung mieten … und eine eigene Police bei der Krankenversicherung? Was sich mit der Volljährigkeit ändert und was Sie bei Ihrer Krankenkasse entscheiden müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kurz und einfach
Man ist dann selbst für sich verantwortlich.
Bei der Krankenkasse ändert sich ab 18 Jahren einiges.
Sie müssen verschiedene Entscheidungen treffen.
Bei Fragen können Sie die CONCORDIA kontaktieren.
Mit 18 Jahren gilt man vor dem Schweizer Gesetz als «erwachsen». Die Eltern tragen nicht mehr die gesetzliche Verantwortung für ihr Kind. Junge Erwachsene sind selbst für ihr Handeln verantwortlich und erlangen mit 18 Jahren ihre «volle Handlungsfähigkeit». Volljährige können Verträge abschliessen, ein Auto kaufen, eine Wohnung mieten und vieles mehr, ohne die Zustimmung der Eltern.
Volljährig: Was bedeutet das für die Krankenversicherung?
Was junge Erwachsene entscheiden müssen
Die CONCORDIA sendet allen Versicherten vor dem 18. Geburtstag einen Brief mit einem Formular. Sollen die Versicherungspolice sowie die Prämienrechnungen weiterhin über die Eltern laufen, so müssen sie das Formular ausfüllen, unterschreiben und an die CONCORDIA zurücksenden. Damit verändert sich nichts und die Eltern erhalten auch in Zukunft die Police, die Abrechnungen sowie Einblick in sämtliche Daten. Parallel zum Brief an die zukünftigen Volljährigen informiert die CONCORDIA auch die Eltern über diese beiden Möglichkeiten.
Wichtig: Wenn sich der oder die zukünftige Volljährige nicht bei der CONCORDIA meldet und das Formular nicht zurücksendet, werden die Policen automatisch getrennt. Das bedeutet, dass die Versicherungspolice sowie die Prämienrechnungen ab dem 18. Geburtstag direkt an die bzw. den Volljährigen gehen und nicht mehr an die Eltern.
Wechsel der Franchise: Von der Kinder- in die Erwachsenenfranchise
Mit dem vollendeten 18. Altersjahr wechseln Jugendliche bei der CONCORDIA automatisch in die entsprechende Franchisenstufe für Erwachsene. Wer bisher als Kind eine Franchise von 0 Franken hatte, kommt in die niedrigste Franchisenstufe von 300 Franken für Erwachsene. Wer eine andere Erwachsenen-Franchisenstufe wählen möchte, muss das mitteilen. Am besten kontaktieren Sie dazu die CONCORDIA-Agentur in Ihrer Nähe und lassen sich gemäss Ihren Bedürfnissen beraten.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Franchise wechseln wollen, gelten folgende Fristen:
Franchise senken per 1. Januar
Antrag bis Ende November im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen.
Franchise erhöhen per 1. Januar
Antrag bis Ende Dezember im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen.
Volljährig: Prämienrechnungen bezahlen
Wer zusätzliche Rechte bekommt, erhält gleichzeitig auch neue Pflichten. Zu den Pflichten gehört die fristgemässe Zahlung der Prämie. Mit dem LSV+ der Banken oder CH-DD-Basislastschrift der Postfinance können Kundinnen und Kunden ihre Prämien einfach überweisen.
Zahlt eine Versicherte oder ein Versicherter die Prämien oder Rechnungen nicht und gerät in Zahlungsrückstand, so hat dies Konsequenzen. Schweizweit gilt für alle: Jemand, der Zahlungsrückstände bei seiner Grundversicherung hat, kann seine Krankenversicherung nicht kündigen und nicht zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Bevor es soweit kommt: Prüfen Sie mögliche Wege, die Ihnen weiterhelfen können. Haushalte mit bescheidenem Einkommen haben ein Anrecht auf Prämienverbilligungsbeiträge.
Überdenken Sie die Wahl Ihrer Franchise. Suchen Sie das Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater Ihrer CONCORDIA-Agentur, um mögliche Lösungen zu finden. Lesen Sie unsere weiteren Informationen, wie Sie bei Ihrer Versicherung sparen können.
Krankenkasse während des Militär- und Zivildienstes
Für männliche Schweizer Bürger gilt ab dem 18. vollendeten Altersjahr grundsätzlich die Militär- oder Zivildienstpflicht. Soldaten und Offiziere unterstehen während der Dienstzeit der Militärversicherung. Sie sind dort gegen Krankheit und Unfall versichert, auch während ihrer Ferien sowie An- und Abreise. Sie profitieren von einer Prämienbefreiung in der persönlichen
- Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung), traditionelles Modell
- myDoc
- HMO
- smartDoc
sofern die Dienstdauer mindestens 60 aufeinander folgende Tage beträgt. Erfahren Sie mehr zur Prämienbefreiung während des Militär- und Zivildienstes. Der Leistungsanspruch für die Zusatzversicherungen bleibt bestehen. Deshalb werden für die Zusatzversicherungen weiterhin die monatlichen Prämien verrechnet.