Franchise wechseln:
Sie haben die Wahl
Mit der gewählten Franchise können Versicherte bestimmen, welchen Betrag sie pro Kalenderjahr an medizinischen Kosten selbst bezahlen – bevor der Krankenversicherer die weiteren Kosten übernimmt.
Kurz und einfach
Franchise heisst Selbstbehalt.
Diesen Selbstbehalt zahlt man selber.
Erst danach zahlt die Versicherung die Rechnungen.
Den Betrag dieser Franchise kann man selbst wählen.
Gehen Sie zum Arzt oder ins Spital, müssen Sie einen Teil der Rechnungen selber bezahlen. Sie beteiligen sich an den Kosten in Höhe der gewählten Franchise und mit dem sogenannten Selbstbehalt.
Welche Franchisen gibt es?
Die Mindestfranchise – auch Grundfranchise genannt – liegt bei 300 Franken. Darüber hinaus gibt es weitere Franchisen, sogenannte «Wahlfranchisen» mit höheren Beträgen.
Der Bundesrat legt die Grund- und Wahlfranchisen fest. Dabei gelten für Kinder andere Franchisen als für Erwachsene. Folgende Franchisen werden in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angeboten
Erwachsene ab 19. Altersjahr
- 300 Franken (gesetzliche Mindestfranchise)
- 500 Franken
- 1'000 Franken
- 1'500 Franken
- 2'000 Franken
- 2'500 Franken (gesetzliche Maximalfranchise)
Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr
- 0 Franken
- 100 Franken
- 200 Franken
- 300 Franken
- 400 Franken
- 500 Franken
- 600 Franken
Wechsel von der Kinder- in die Erwachsenenfranchise
Franchise Kinder |
→ Franchise Erwachsene |
---|---|
CHF 0 |
→ CHF 300 |
CHF 100, CHF 200 |
→ CHF 500 |
CHF 300, CHF 400 |
→ CHF 1'000 |
CHF 500, CHF 600 |
→ CHF 1'500 |
Welche Franchise wählen?
Jeder Versicherte kann die Franchise wählen, welche am besten seinen Bedürfnissen entspricht. Wer bereit ist, Eigenverantwortung zu übernehmen und im Ernstfall den Betrag der Franchise problemlos zahlen kann, profitiert von einer höheren Franchise, da sich die Prämie der Krankenkasse entsprechend verringert. Grundsätzlich sollte sich die Wahl der Franchise nach dem Gesundheitszustand und den geschätzten Krankheitskosten richten.
Zusätzlich ist der sogenannte «Selbstbehalt» zu berücksichtigen. Überschreiten die medizinischen Kosten die gewählte Franchise im Laufe des Kalenderjahres, übernimmt der Krankenversicherer 90 % der restlichen Kosten. 10 % trägt der Versicherte als Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist auf maximal 700 Franken pro Jahr begrenzt.
Franchise wechseln
Die Franchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann nur auf Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden.
Es gelten folgende Fristen:
Franchise senken per 1. Januar
Antrag bis Ende November im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen.
Franchise erhöhen per 1. Januar
Antrag bis Ende Dezember im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen.
Weitere Informationen
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, die für Sie passende Franchise zu finden. Kontaktieren Sie Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle in Ihrer Nähe für ein persönliches Beratungsgespräch.