Ärztliche Zweitmeinung:
Interview mit PD Dr. med.
Björn-Christian Link
PD Dr. med. Björn-Christian Link ist Chefarzt und Leiter der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Luzerner Kantonsspital (LUKS) und beantwortet regelmässig Zweitmeinungsanfragen der CONCORDIA-Kundinnen und -Kunden.
Kurz und einfach
Er kann Ihnen eine zweite Meinung zu Ihrer Behandlung geben.
Dazu muss man einige Dokumente im Internet hochladen.
Dr. Link, Sie beantworten Anfragen für eine ärztliche Zweitmeinung im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie am Luzerner Kantonsspital. Dabei geben Sie eine Behandlungsempfehlung auf Basis eines Aktenstudiums ohne direkten Kontakt zu Ihren Patientinnen und Patienten ab. Welche Herausforderungen birgt diese Vorgehensweise für Sie als Arzt?
Für mich ist es spannend zu sehen, wie Kolleginnen oder Kollegen ein bestehendes Problem beurteilt haben und welche Schlussfolgerungen sie daraus gezogen haben. Verständlicherweise kann man nicht alle Aspekte eines medizinischen Falles aus der Aktenlage beurteilen. Dennoch ist häufig eine grundsätzliche Aussage nach gründlicher Prüfung der Krankengeschichte zu den erhobenen Befunden und der Röntgenaufnahmen möglich. Manchmal braucht es zusätzlich die körperliche Untersuchung, um eine noch fundiertere Aussage treffen zu können. In solchen Fällen empfehlen wir das dann auch.
Am Luzerner Kantonsspital sind wir am häufigsten mit Zweitmeinungsanfragen zum Kniegelenk konfrontiert. Hier sind sowohl chronische Probleme wie Gelenkverschleiss oder Achsenabweichung als auch akute Verletzungen des Kniegelenks ein Thema. Dann folgen die anderen grossen Gelenke wie Hüfte, Schulter und Sprunggelenk. Darüber hinaus werden auch Beurteilungen fehl- oder nicht-geheilter Knochenbrüche angefordert. In unserer Klinik sind wir in Teams organisiert, die sich schwerpunktmässig um ein Gelenk oder um Knochenbrüche kümmern. Diese Spezialisierung steigert die Behandlungsqualität von Patientinnen und Patienten und wirkt sich natürlich auch positiv auf die Qualität der Zweitmeinungen aus.
Zweitmeinungen werden in der Regel von sehr spezialisierten Ärztinnen und Ärzten erstellt.
Die genaue Schilderung der Beschwerden und insbesondere der beschwerdeauslösenden Ereignisse oder Bewegungen ist in der Zweitmeinungsanfrage wichtig. Es sollten möglichst alle Dokumente, wie zum Beispiel Briefe, OP-Berichte, Röntgenbefunde etc., die sich auf das konkrete Thema beziehen, hochgeladen werden. Die Dokumente müssen gut lesbar sein.
Neben den aktuellen Röntgen-, CT oder MRI-Bildern können auch Aufnahmen, welche die betroffene Region vor Auftreten der Problematik zeigen, zur besseren Beurteilung beitragen. Idealerweise werden alle Aufnahme im digitalen Originalformat eingereicht. Ältere Röntgenbilder sollten mit möglichst guter Auflösung eingescannt werden.
Wie funktioniert eine ärztliche Zweitmeinung?
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