FAQ

FAQ

  • Ich habe Fragen zur elektronischen Übermittlung meiner Rechnungen. An wen kann ich mich wenden?

    Per E-Mail an elektronischer.datenaustausch@concordia.ch
    Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Per Telefon +41 41 228 01 11
    Verlangen Sie die Fachführung Krankenpflege.

  • Ich habe eine inhaltliche Rechnungsfrage (Tarif, TPW, verrechenbare Leistungen, etc.). An wen kann ich mich wenden?

    Grundlage bilden die Tarife gemäss Vertrag zwischen Leistungserbringer und Kostenträger sowie ergänzend die Hilfstarife, welche durch santésuisse unter http://www.santesuisse.ch publiziert sind.

     

    Für weitere Fragen wählen Sie die Telefon-Nummer +41 41 228 01 11 oder schreiben Sie ein E-Mail an info@concordia.ch und verlangen die für die Rechnung zuständige Leistungsspezialistin oder den Leistungsspezialisten.

  • Ich möchte vor dem produktiven elektronischen Datenaustausch Testrechnungen senden. Wie muss ich vorgehen? 

    Senden Sie die Testrechnungen mit Kennzeichnung ‚Test’ (<invoice:request role="test">) via MediPortGateway der CONCORDIA zu.

    Informieren Sie die CONCORDIA per E-Mail über die Zustellung Ihrer Testrechnungen: elektronischer.Datenaustausch@concordia.ch

    Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten: Anzahl Testrechnungen, Leistungserbringer-ZSR, Datum der Übermittlung, Uhrzeit der Übermittlung.

  • Kann ich die elektronischen Rechnungen auch im Tiers Garant übermitteln? 
    Sie können der CONCORDIA nur Rechnungen im Tiers Payant elektronisch übermitteln. 
  • Kann ich ein Kostengutsprachegesuch elektronisch übermitteln? 
    Nein. Die CONCORDIA kann im Moment keine elektronischen Kostengutsprachegesuche empfangen. 
  • Kann ich eine Mahnung elektronisch übermitteln? 
    Ja. Mahnungen kann die CONCORDIA elektronisch beantworten.  
  • Kann ich stationäre Spitalrechnungen elektronisch übermitteln? 
    Ja, stationäre Rechnungen können Sie der CONCORDIA elektronisch zustellen. 
  • Erhalte ich die Auszahlung für die elektronische Rechnung auf mein Konto?
    Die CONCORDIA überweist den Rechnungsbetrag auf Ihre elektronisch übermittelte Zahlungsadresse. Eine Auszahlung auf ein QR-Konto mit QR-Referenz ist möglich.  
  • Ich habe elektronische Rückweisungen erhalten und habe eine Frage dazu. An wen kann ich mich wenden? 
    An die Leistungsspezialistin oder den Leistungsspezialisten; Name und Telefonnummer sind auf den Rückweisungen der CONCORDIA erwähnt. 
  • Wie sende ich die ärztliche Verordnung an die CONCORDIA?
    Ärztliche Verordnungen können als PDF-, resp. TIF-Anhang oder als Link mit der elektronischen Rechnung gesendet werden. Verordnungen in Papierform können Sie uns per Post an die für die versicherte Person zuständige CONCORDA-Aussenstelle schicken. Die zuständige Aussenstelle finden Sie auf der Versicherungskarte der versicherten Person oder auf unserer Homepage.