Knieschmerzen werden behandelt

Knieschmerzen behandeln: ein Fall für concordiaMed

Nach einen Skiunfall plagen Herrn B. Knieschmerzen. Sein Arzt empfiehlt ihm eine Operation. Doch ist diese wirklich nötig? Eine Zweitmeinung kann Klarheit schaffen, so die Fachberaterin von concordiaMed. Haben auch Sie eine medizinische Frage? concordiaMed, die 24-Stunden-Gesundheitsberatung der CONCORDIA, ist telefonisch rund um die Uhr für Sie da. In unserer Serie stellen wir Ihnen Fälle aus der Praxis vor.

Knieschmerzen! Ein Mann hält sich sein schmerzendes Knie. Soll er es operieren lassen? Eine Zweitmeinung kann bei der Entscheidung weiterhelfen. Herr B., 70-jährig, ruft dienstagabends bei concordiaMed an: Ich hatte vor ein paar Wochen einen Skiunfall. Seitdem leide ich unter Knieschmerzen. Einen Tag nach dem Unfall hatte ich bereits bei Ihnen angerufen und auf Ihre Empfehlung meinen Hausarzt konsultiert. Er hat mich geröntgt und mir Schmerzmittel verschrieben. Weil die Schmerzen aber nicht besser wurden, hat er mich schliesslich zum Orthopäden überwiesen. Der Orthopäde empfiehlt mir nun eine Kniespiegelung, bei der er gegebenenfalls auch den eventuell verletzten Meniskus entfernen könnte. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich den Eingriff machen lassen soll. Man liest doch so viel über unnötige Operationen.

Fachberaterin concordiaMed: Ihre Bedenken verstehe ich gut. Dass Ihr Hausarzt abgewartet hat, ob sich Ihre Beschwerden verbessern und sie erst nach einer gewissen Frist zum Orthopäden geschickt hat, entspricht den aktuellen medizinischen Empfehlungen. Es ist verständlich, dass die von Ihrem Orthopäden vorgeschlagene Operation Sie verunsichert. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. 

Herr B.: Ich hatte doch schon so lange auf den Termin beim Orthopäden gewartet. Einen neuen Termin bei einem anderen Orthopäden zu bekommen, würde doch sicher wieder Wochen dauern! 

Fachberaterin: Eine Zweitmeinung, wie die CONCORDIA sie anbietet, basiert auf einem Aktenstudium. Es ist auch wichtig, dass der Zweitmeinungsarzt neutral ist, d. h. er darf auf keinen Fall die spätere Behandlung übernehmen. Schauen Sie mal auf die Online-Plattform www.meinezweitmeinung.ch. Dort stehen pro Fachgebiet renommierte Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten aus der ganzen Schweiz zur Verfügung. Sie können einen davon wählen. Danach müssen Sie nur noch Ihren Untersuchungsbericht und die Röntgenbilder auf diese datengeschützte Plattform hochladen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Post schicken. Innerhalb von zehn Tagen erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit einer Empfehlung. Ihre Angaben und Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Herr B.: Wird das denn von der CONCORDIA gezahlt? 

Fachberaterin: Wenn Sie eine Spitalversicherung PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO oder ALLGEMEIN abgeschlossen haben, ist der Service für Sie kostenlos. 

Herr B.: Bin ich danach verpflichtet, der Empfehlung des zweiten Arztes zu folgen? 

Fachberaterin: Nur Sie erhalten eine persönliche Empfehlung vom Zweitmeinungsarzt und die Entscheidung, wie sie sich weiter behandeln lassen, liegt ganz bei Ihnen. Die CONCORDIA kennt den Inhalt der Empfehlung nicht. 

Herr B.: Danke vielmals für die Information. Ich werde über diese Option nachdenken. 

Herr B. forderte schliesslich eine ärztliche Zweitmeinung an. Der Zweitmeinungsarzt folgte der Empfehlung des Orthopäden. Herr B. liess daraufhin die Kniespiegelung vornehmen, wobei tatsächlich ein kleiner Teil des verletzten Innenmeniskus entfernt wurde.

 

Knieschmerzen: ein Fall für eine OP?

Eine der häufigsten Sportverletzungen ist der Meniskusriss. Mittels einer Kniegelenkspiegelung, in der Fachsprache «Knie-Athroskopie» genannt, kann der Arzt das Kniegelenk untersuchen und therapieren. Doch nicht jeder Meniskusriss muss operiert werden. Wenn Sie unsicher sind, ob der Eingriff nötig ist oder wissen wollen, ob und welche alternative Behandlungsmethoden es gibt, kann Ihnen eine zweite Meinung weiterhelfen.

 

Zweitmeinung nicht nur bei Knieschmerzen

Ob bei geplanten Operationen am Bewegungsapparat, im Bauchraum, am Herzen, an Blutgefässen oder im Urogenitalbereich: Lassen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit kompetent beraten – und zwar doppelt.

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

  • Bevor Sie einen schwerwiegenden Eingriff durchführen lassen – ausser in Notfällen.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine geplante OP wirklich nötig ist.  

Nutzen Sie die ärztliche Zweitmeinung! Informieren Sie sich und klären Sie offene Fragen mit einem unabhängigen Arzt. Anschliessend entscheiden Sie selbst, wie Sie weiter vorgehen möchten. Für Versicherte mit einer Spitalversicherung PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO oder ALLGEMEIN übernimmt die CONCORDIA die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung vor einer Operation. 

Sie können eine ärztliche Zweitmeinung online – ganz ohne Termin und Besuch in der Sprechstunde – auf der Onlineplattform www.meinezweitmeinung.ch  anfordern.

Weitere Informationen zur ärztlichen Zweitmeinung finden Sie hier.