Ein Junge liest ein Buch. Krankenkasse

Schwangerschaft: Welche Leistungen zahlt die Krankenversicherung?

Sie sind schwanger? Herzliche Gratulation! Insbesondere beim ersten Kind steht den werdenden Eltern eine aufregende Zeit bevor. Freude, Sorgen und Fragen begleiten sie durch die Schwangerschaft. Ist mit dem Baby alles in Ordnung? Wie viele Ultraschalluntersuchungen übernimmt eigentlich die Krankenkasse?

   Kurz und einfach

Die Krankenkasse zahlt in der Schwangerschaft viele Untersuchungen.
Man kann eine Zusatzversicherung abschliessen.
Dann zahlt die Krankenkasse noch mehr.
Die CONCORDIA berät Schwangere bei Fragen zur Krankenkasse. 
 

Eine schwangerere Frau und ihr Partner bei der Schwangerschaftsvorsorge. Die Ärztin schaut mittels Ultraschall nach dem Embryo. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse.

In diesem Beitrag informieren wir Sie über die «Leistungen der Krankenversicherung während der Schwangerschaft». Sie erfahren, welche Untersuchungen Krankenkassen bezahlen und wie es sich mit Ihrer Kostenbeteiligung verhält.

In der Krankenversicherung unterscheiden wir zwei Bereiche: die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), auch Grundversicherung genannt, die für alle in der Schweiz lebenden Personen Pflicht ist; und die Zusatzversicherungen, die Sie freiwillig abschliessen können.

Welche Leistungen die Krankenkassen in der Grundversicherung zahlen, ist über das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt. Das Gesetz gilt für alle Krankenversicherer, das heisst die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen gleich.

Die Zusatzversicherungen fallen nicht unter dieses Gesetz, sondern unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Welche Leistungen die Krankenkassen in ihren Zusatzversicherungen speziell für schwangere Frauen und bei Mutterschaft anbieten, ist also unterschiedlich. Was genau die Zusatzversicherung abdeckt, ist in den jeweiligen «Zusätzlichen Vertragsbedingungen» (ZVB) definiert.

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

In einer «normal» verlaufenden Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung die Kosten für insgesamt sieben Kontrolluntersuchungen. Diese können Schwangere bei ihrer Ärztin, ihrem Arzt oder ihrer Hebamme durchführen lassen. Anmerkung: Damit der Text gut lesbar bleibt, schreiben wir nachfolgend «die Ärztin».

Zur ersten Schwangerschaftsvorsorge gehen Frauen in der Regel zwischen der 6. und 9. Schwangerschaftswoche. An dem Termin sprechen sie mit ihrer Ärztin. Darüber hinaus werden notwendige Laboranalysen, wie zum Beispiel der Beta-hCG-Wert, das «Schwangerschaftshormon», vorgenommen.

Treten in dieser frühen Phase der Schwangerschaft Blutungen auf, so kann die Ärztin diese durch eine Ultraschalluntersuchung besser beurteilen. Ebenfalls sieht sie, ob die Fruchthülle sich am richtigen Ort – in der Gebärmutter – eingenistet hat. Ab etwa der 6. Schwangerschaftswoche kann der Herzschlag des Embryos bereits sichtbar sein.

 

Schwangerschaft: Wie viele Ultraschalluntersuchungen zahlt die Grundversicherung?

In einer «normal» verlaufenden Schwangerschaft sind gesetzlich zwei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die beiden Ultraschalluntersuchungen finden in der Regel zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche sowie zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche statt.

Die Grundversicherung zahlt also die Kosten für zwei Ultraschalluntersuchungen. Es liegt im Ermessen der Ärztin, ob sie weitere Ultraschalluntersuchungen für notwendig hält oder die Schwangerschaft als «Risikoschwangerschaft» einstuft. In diesem Fall übernimmt die Grundversicherung ebenfalls die Kosten für weitere Ultraschalluntersuchungen.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen können über eine Zusatzversicherung, zum Beispiel NATURA (90 % der Kosten) gedeckt werden.
 

Schwangerschaft: Früherkennung von Trisomien

Zu Beginn der Schwangerschaft informiert und berät die Ärztin die Schwangere zum möglichen «Pränatal-Screening», der vorgeburtlichen Früherkennung für Trisomien. Bei Trisomie 21, 18 und 13 handelt es sich um Chromosomenanomalien. Chromosomen sind fadenförmige Gebilde in den Zellkernen des menschlichen Körpers. Sie tragen die genetischen Informationen, das Erbgut.

Normalerweise enthalten Zellen 23 Chromosomenpaare. Bei Trisonomie 21, auch bekannt als «Down-Syndrom», ist das Chromosom 21 oder ein Teil davon dreifach statt doppelt vorhanden. Bei Trisomie 18, dem «Edwards-Syndrom», betrifft es das Chromosom 18; bei Trisomie 13, «Pätau-Syndrom», entsprechend Chromosom 13.

Das Pränatal-Screening für Trisomie umfasst:

  • den Ersttrimestertest (ETT)
  • den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT), nicht-invasiv bedeutet, dass man nicht in den Körper eindringt

Besteht aufgrund dieser Untersuchungen der Verdacht auf eine Trisonomie, so müssen die werdenden Eltern gemeinsam mit ihrer Ärztin abwägen, ob invasive diagnostische Tests durchgeführt werden sollen. Das wäre zum Beispiel eine Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) oder eine Plazentapunktion (Chorionzottenbiopsie).

Entscheiden sich die werdenden Eltern für das Pränatal-Screening, so übernimmt die Grundversicherung die Kosten: für den Ersttrimestertest (ETT). Geht aus dem ETT ein erhöhtes Risiko für Trisonomie hervor, zahlt die Grundversicherung die Kosten für den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) und – sofern notwendig – für invasive Tests wie die Fruchtwasser- oder Plazentapunktion. Auch die Kosten für invasive Tests, um genetisch bedingte Erkrankungen abzuklären, werden übernommen. 

 

Schwangerschaft und Geburt: Wie verhält es sich mit der Kostenbeteiligung?

Schwangere zahlen keine Kostenbeteiligung an Mutterschaftsleistungen wie:

  • Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft inklusive Ultraschalluntersuchungen
  • Geburt und Geburtshilfe
  • Geburtsvorbereitung
  • Stillberatung

Das heisst, sie beteiligen sich weder über ihre Franchise noch über den Selbstbehalt. Darüber hinaus müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen; auch nicht bei Krankheiten, die unabhängig von der Schwangerschaft auftreten wie zum Beispiel eine Grippe.
 

Ein offenes Wort: Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt, auch Abort genannt, ist schmerzlich. Ein trauriger Schicksalsschlag, der aber kein Tabuthema sein sollte. Es heisst, dass etwa 15 bis 20 % aller Schwangeren zwischen der 5. und 10. Schwangerschaftswoche einen spontanen Abort haben.

Wie verhält es sich dann mit der Franchise und dem Selbstbehalt? Tritt die Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche ein, so sind damit verbundene Leistungen nicht von der Kostenbeteiligung befreit. Das gilt auch, wenn nach einem Abort eventuell eine Curettage, eine Ausschabung der Gebärmutter, durchgeführt werden muss.

Tritt eine Fehlgeburt nach der 13. Schwangerschaftswoche ein, so sind die damit verbundenen Leistungen von der Kostenbeteiligung befreit. Betroffene zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt. Der Abort gilt jedoch nicht als Niederkunft. Für Nachkontrollen oder Behandlung wegen Komplikationen müssen sich die Betroffenen über ihre Franchise und ihrem Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.

Nach der 23. Schwangerschaftswoche gilt eine Fehl- oder Totgeburt als Niederkunft. Die Betroffene ist in dem Fall von der Kostenbeteiligung befreit; auch für Nachkontrollen oder bei Behandlung wegen Komplikationen. Dies gilt für den Zeitraum bis acht Wochen nach der Fehl- oder Totgeburt.
 

Zusatzversicherungen: schon bei Kinderwunsch ein Thema

Zusatzversicherungen bieten besondere Leistungen bei Mutterschaft und für die Familie. Paare, die sich Kinder wünschen, sollten sich überlegen, welche Leistungen ihnen wichtig sind. Gut zu wissen: Es besteht bei den meisten Zusatzversicherungen eine Karenzfrist, also eine Wartefrist, bis Versicherte die Leistungen in Anspruch nehmen können.

In unserem Beitrag «Kinderwunsch: Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll» erfahren Sie, mehr über den möglichen Versicherungsschutz für Sie als Schwangere und für Ihr Baby.

In Kürze: Leistungen in der Schwangerschaft 

Die Grundversicherung übernimmt gemäss der gesetzlich definierten Leistungen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft:

  • sieben Kontrolluntersuchungen
  • zwei Ultraschalluntersuchungen
  • den Ersttrimestertests (ETT) im Rahmen des Pränatal-Screenings
  • bei erhöhtem Risiko den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) sowie invasive Tests wie Fruchtwasser- oder Plazentapunktion

Schwangere zahlen keine Kostenbeteiligung, weder Franchise noch Selbstbehalt, für Mutterschaftsleistungen:

  • Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft inkl. Ultraschalluntersuchungen
  • Geburt und Geburtshilfe
  • Geburtsvorbereitung
  • Stillberatung

Treten Komplikationen wie zum Beispiel Blutungen, Ödeme, Bluthochdruck o. Ä. auf, so gelten diese bis zur 13. Schwangerschaftswoche als Krankheit. Schwangere müssen sich bis zur 13. Schwangerschaftswoche an den Kosten entsprechend beteiligen.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt müssen Schwangere sich nicht an den Kosten für Krankheiten beteiligen, egal ob diese infolge der Schwangerschaft oder unabhängig von der Schwangerschaft auftreten. Dies umfasst die Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit.

Fragen zum Thema Schwangerschaft

Zu Leistungen der Krankenversicherung in der Schwangerschaft und bei Mutterschaft berät Sie die CONCORDIA-Agentur in Ihrer Nähe persönlich. Bei Fragen rund um die Themen Ernährung, Fitness und Entspannung stehen Ihnen gerne unsere Expertinnen und unser Experte zur Seite: Wina Fontana, Benedikt Nann und Esther Damas

 

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